Europa

Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten

Die Einhaltung von sozialen, menschenrechts- und Umweltstandards in globalen Wertschöp­fungsketten ist ein Schwerpunktthema der internationalen Arbeit des BMAS.

Am 24. April 2013 stürzte der Gebäudekomplex Rana Plaza in Bangladesch ein. Über 1100 Menschen starben und mindestens doppelt so viele wurden schwer verletzt. Die Tragödie stieß international eine längst überfällige Debatte über unmenschliche Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und Verantwortlichkeiten von Unternehmen und Staaten an.

10 Jahre nach der Katastrophe hat sich einiges in Bangladesch und weltweit getan. Einige Länder verabschiedeten Gesetze, wie z. B. Frankreich und Deutschland. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Auch auf europäischer Ebene wird an einer entsprechenden EU-Richtlinie gearbeitet.

Das deutsche Lieferkettengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten und den Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.

Dennoch können wir noch nicht zufrieden sein. 1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weltweit immer noch unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steigt signifikant. Nach jüngsten Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Mio. Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen - in den Goldminen von Burkina Faso, als Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch oder auf Kakaoplantagen in der Cȏte d‘Ivoire. Durch die Pandemie hat sich die Situation weiter verschlechtert. Die ILO geht aktuell von rund 160 Millionen arbeitenden Kinder aus. Die Hälfte von ihnen ist jünger als 12 Jahre.

Zwangsarbeit und Kinderarbeit werden so lange weiterbestehen und sogar noch verschlimmert, wie erwerbstätige Erwachsene keine gerechten und menschenwürdigen Löhne erhalten. Die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, und des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, verschlechtert die Lage weiter.

Das BMAS hat das Thema daher immer wieder prominent auf die internationale Agenda gesetzt und nutzt Foren wie die G7, um international gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Gipfeltreffen 2015 in Elmau

Bereits auf dem Gipfeltreffen 2015 in Elmau haben die Staats- und Regierungschefs der G7 ihre Unterstützung für die VN-Leitprinzipien nachdrücklich unterstrichen und die Erarbeitung substanzieller Nationaler Aktionspläne begrüßt. Bislang haben 30 Staaten einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. 34 weitere sind dabei, einen solchen auszuarbeiten.

Gemeinsam haben wir 2015 darauf gedrängt, dass, Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht umsetzen. Seitdem haben wir uns kontinuierlich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen eingesetzt.

Die deutsche G7-Präsidentschaft im Jahr 2022

Die deutsche G7-Präsidentschaft im Jahr 2022 haben wir erneut genutzt, um auf internationaler Ebene mehr Verbindlichkeit zu schaffen, damit internationale Standards entlang globaler Wertschöpfungsketten effektiv umgesetzt und eingehalten werden.

Im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft 2022 ist es uns gelungen, dass sich die G7 zur Notwendigkeit eines rechtlich verbindlichen Instruments auf internationaler Ebene bekennen. Dies haben wir erfolgreich im G7-Wolfsburg Kommuniqué der Arbeits- und Beschäftigungsminister*innen sowie im Gipfeldokument der Staats- und Regierungschefs von Elmau verankert. Dieses Bekenntnis wurde unter aktueller japanischer G7-Präsidentschaft durch die Arbeitsminister*innen im April 2023 in Kurashiki erneut bekräftigt. Von diesen Bekenntnissen geht ein starkes Signal der Unterstützung für laufende Prozesse auf Ebene der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation aus, die ein rechtsverbindliches Instrument auf internationaler Ebene zum Ziel haben bzw. ein solches erwägen.