Digitalisierung

Digitaler Zugang zu Förderinstrumenten der Arbeits- und Sozialpolitik

Förderung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration. Für die Projektverwaltung der ESF Plus-Förderprogramme des Bundes in der Förderperiode 2021-2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Webportal "Förderportal Z-EU-S" entwickelt. In Z-EU-S werden Antragsverfahren sowie Nachweise der Mittelverwendung für ESF Plus-Förderprogramme des Bundes durchgehend und medienbruchfrei digitalisiert:

  • Interessensbekundungen oder Anträge können mit der Veröffentlichung der jeweiligen ESF Plus-Förderrichtlinien über das Förderportal elektronisch gestellt werden.
  • Die "elektronische Unterschrift" kann über die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) erfolgen.
  • Für die Registrierung und Arbeit mit dem Portal gibt es eine Service-Hotline und eine Online-Hilfe.
  • Eine Anmeldung ist auch über die BundID und das ELSTER-Unternehmenskonto möglich, so dass die Leistungen auch über eine Verlinkung aus diesen Portalen heraus aufgerufen werden können.

Mit dem Förderportal Z-EU-S möchte das BMAS Vorhabenträger (Projektträger) bei der Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes (Bundes-ESF Plus) in der Förderperiode 2021 bis 2027 unterstützen.

Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) ist ein niedrigschwelliges Träger und Leistungserbringer unabhängiges Beratungsangebot, das von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörigen unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann und das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen den Ratsuchenden eine Hilfestellung, Orientierung und Planungssicherheit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe geben soll.

Mit Beginn des Jahres 2023 wurde die bis dahin bestehende Projektförderung durch einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten ersetzt und erfolgreich in eine dauerhafte (Teil-) Finanzierung überführt. Zur Finanzierung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 65 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Die Zuschussbewilligung für jeweils sieben Jahre erfolgt im Benehmen mit den Ländern, welche zudem wertvolle Beiträge zur regionalen Vernetzung der Beratungsangebote leisten. Bundesweit können von den Ratsuchenden über 500 EUTB®-Angebote mit über 700 Standorten ausgewählt werden. Die Angebote sind über die Fachstelle Teilhabeberatung bundesweit miteinander vernetzt.

Die EUTB®-Beratungsangebote stehen neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger und ergänzen diesen. Die eingesetzte Beratungsmethode des „Peer Counseling“ wird von den Ratsuchenden als akzeptierend und motivierend erlebt und fördert die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Die EUTB® bildet einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen.

Zuständig für die Abwicklung des Verfahrens ist die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub). Damit übernimmt ein praxiserfahrener Dienstleister das Antragsverfahren, die Bewilligung sowie die Administration und fachliche Begleitung der Beratungsangebote für das BMAS.

Der Antrag auf Zuschuss muss bis zum 31. März des Kalenderjahres vor Beginn der Bewilligungsperiode gestellt werden. Ein Antrag kann in einer laufenden Bewilligungsperiode nur gestellt werden, soweit die einem Land zugeordneten Vollzeitäquivalente nicht ausgeschöpft werden. Der Antrag kann bis zum 31. März eines Kalenderjahres gestellt und längstens für die Restlaufzeit der aktuellen Bewilligungsperiode berücksichtigt werden.

Das Antragsverfahren läuft digital über die Fördermitteldatenbank ProDaBa.2020 der gsub. Antragstellende werden durch die gsub unterstützt. Sie hat eine Beratungshotline eingerichtet und bietet digitale Sprechstunden zum Antragsverfahren an.

Das bereits vorhandene digitale Antragsverfahren wurde um eine rechtsverbindliche digitale Bescheiderstellung sowie ein rechtsverbindliches digitales Widerspruchsverfahren ergänzt. Zusätzlich wurden die Anforderungen der Usability ISO 9241-110:2006 umgesetzt. Das Antragsportal wird kurzfristig zusätzlich über eine Verlinkung im Nutzerportal Bund erreichbar sein. Perspektivisch ist auch die Einbindung des ELSTER-Organisationskontos vorgesehen.

Die gsub mbH unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Umsetzung der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV).