Die fünfte Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (Pflegekommission) hat einstimmig eine Empfehlung für eine 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung abgegeben. Aufgrund dieser Empfehlung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche erlassen. Der Text der vorgesehenen Verordnung wurde am 15. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung wurde von der Ministerin unterzeichnet und am 6. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie tritt am 30. September 2028 außer Kraft.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist am 01.07.2026 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
- 08.01.2026: bpa [PDF, 63KB] (derzeit nicht barrierefrei)
- 13.02.2026: Diakonie Sachsen [PDF, 423KB] (derzeit nicht barrierefrei)
Referentenentwurf