Leben Sie im Ausland? Unabhängig davon, wo Sie tatsächlich versichert sind, haben Sie in Ihrem Wohnsitzland Anspruch auf Sachleistungen im Krankheitsfall, etwa medizinische Leistungen und Medikamente. Dabei steht Ihnen genau dieselbe Behandlung zu wie Staatsangehörigen des betreffenden Landes. Falls Sie außerhalb Ihres Wohnsitzlandes versichert sind, sollten Sie sich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Krankenkasse registrieren lassen. Dazu sollten Sie sich von Ihrem Krankenversicherungsträger einen "Vordruck S1" zur Vorlage bei der Krankenkasse an Ihrem Wohnsitz geben lassen. Dies ist in der Regel bei Rentnern der Fall, die ihren Ruhestand außerhalb des Landes verbringen, das ihre Rente zahlt und in dem sie versichert sind. Allgemeine Informationen zu den Leistungen der Sozialversicherung bei Krankheit, Arbeitsunfall und -Berufskrankheit sind auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes bzw. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erhältlich.
Informationen für Rentnerinnen oder Rentner
Sie sind Rentnerin oder Rentner? Grundsätzlich gilt: Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden ohne Abzug, Aufschub oder Änderung ausgezahlt, ganz gleich, wo in der EU Sie zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung leben. Haben Sie in mehr als einem Mitgliedstaat gearbeitet, brauchen Sie ebenfalls keine Nachteile zu befürchten. Es gibt zwar keine "Europarente", aber jeder Staat zahlt im Rahmen der europäischen und seiner nationalen Rechtsvorschriften grundsätzlich eine Rente. Nähere Informationen zum Thema "Rente und Ausland" finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung und auf der Website der EU-Kommission.
MISSOC (Mutual Information System on Social Protection)
Wenn Sie vergleichende Informationen zu den Systemen der sozialen Sicherheit anderer EU-Staaten interessieren, finden Sie diese auf der Website des Sozialschutzsystems MISSOC (Mutual Information System on Social Protection), einem System der EU, das Informationen zur sozialen Sicherheit bereitstellt. MISSOC veröffentlicht vergleichende Tabellen zur sozialen Sicherheit in:
- 31 Ländern (den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz),
- 12 großen Schutzbereichen: Finanzierung, Gesundheitsfürsorge, Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Familie, Arbeitslosigkeit, Mindestsicherung, Pflege,
- über 300 Einzelkategorien.
Die bereitgestellten Informationen sind auf Deutsch, Englisch und Französisch abrufbar. Zudem werden die Informationen über nationale Systeme regelmäßig aktualisiert und detailliert in Tabellenform dargestellt.