Unser digitaler Weiterbildungslotse zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, ob und wie Ihre Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Beschäftigtenförderung finanziell unterstützt werden kann.
Sie möchten sich begleitend zu Ihrer Arbeit weiterbilden und fragen sich, ob (und wie) Sie dafür eine Förderung beantragen können? Wir helfen Ihnen weiter!
Ergebnis
Diese Antwort ist nicht final, es geht weiter mit Frage 2.
Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis?
Ergebnis
Diese Antwort ist nicht final, es geht mit Frage 4 weiter.
Auch bei Arbeitslosigkeit kann eine Förderung von Weiterbildung erfolgen. Diese Förderung wird über den Lotsen jedoch nicht abgebildet.
Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie beim nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung: www.mein-now.de und unter www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Wird die Weiterbildung während Kurzarbeit zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.07.2024 durchgeführt?
Ergebnis
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Diese Antwort ist final, da kommt jetzt nix mehr.
Wird die Weiterbildungsmaßnahme als Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister oder Technikerausbildung) durchgeführt?
Die Weiterbildungsmaßnahme kann durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: Aufstiegs-BAföG.
Darüber hinaus werden dem Betrieb monatlich 50% der allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte bezuschusst.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit vor Ort.
Ergebnis
Dauert die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 120 Stunden?
Ergebnis
Ihre Weiterbildungsmaßnahme ist nicht förderungsfähig.
Informationen zu förderungsfähigen Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie auf dieser Seite.
Weitere Förderungsangebote finden Sie auf der Förderdatenbank des BMWi: www.foerderdatenbank.de
Wie viele Beschäftigte im Betrieb?
Dem Betrieb werden monatlich 50% der bei Arbeitsausfall allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte bezuschusst. Zudem werden 100% der Lehrgangskosten übernommen.
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten können auch über die Zeit der Kurzarbeit hinaus erfolgen – bis längstens zum 31. Juli 2023.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort. Mit der Agentur für Arbeit können Sie auch prüfen, ob die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert und förderfähig ist.
Dem Betrieb werden monatlich 50% der bei Arbeitsausfall allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte bezuschusst. Zudem werden 50% der Lehrgangskosten übernommen.
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten können auch über die Zeit der Kurzarbeit hinaus erfolgen – bis längstens zum 31. Juli 2023.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort. Mit der Agentur für Arbeit können Sie auch prüfen, ob die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert und förderfähig ist.
Dem Betrieb werden monatlich 50% der bei Arbeitsausfall allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte bezuschusst. Zudem werden 25% der Lehrgangskosten übernommen.
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten können auch über die Zeit der Kurzarbeit hinaus erfolgen – bis längstens zum 31. Juli 2023.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort. Mit der Agentur für Arbeit können Sie auch prüfen, ob die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert und förderfähig ist.
Dem Betrieb werden monatlich 50% der bei Arbeitsausfall allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte bezuschusst. Zudem werden 15% der Lehrgangskosten übernommen.
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten können auch über die Zeit der Kurzarbeit hinaus erfolgen – bis längstens zum 31. Juli 2024.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort. Mit der Agentur für Arbeit können Sie auch prüfen, ob die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert und förderfähig ist.
Möchten Sie einen Schul- oder Berufsabschluss nachholen oder müssen sich beruflich neu orientieren?
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Diese Antwort ist nicht final, es geht mit Frage 5 weiter.
Sind Weiterbildungsanbieter und -maßnahme zertifiziert?
Mehr Information über die notwendige Zertifizierung.
Es könnte eine Förderung nach § 81 SGB III in Betracht kommen.
Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, kann durch die volle Übernahme der Lehrgangskosten gefördert werden. Zudem können bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts übernommen werden.
Beschäftigte können daneben z. B. zusätzliche weiterbildungsbedingte Fahr- oder Kinderbetreuungskosten erstattet bekommen.
Für mehr Informationen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort oder, falls Sie aufstockend Bürgergeld erhalten, an das zuständige Jobcenter.
Eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ist nicht möglich.
Eventuell gibt es aber andere Förderprogramme, über die Sie finanziell unterstützt werden können. Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie beim nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung www.mein-now.de.
Person ist 45 Jahre oder älter oder hat eine Schwerbehinderung?
Dem Betrieb werden bis zu 100% der Lehrgangskosten bezuschusst. Zudem werden bis zu 50% des Arbeitsentgelts übernommen.
Für mehr Informationen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort oder, falls Sie aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, an das zuständige Jobcenter.
Bitte prüfen Sie in beiden Fällen gemeinsam, ob die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert und förderfähig ist.
Dem Betrieb werden zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt jeweils bis zu 50% bezuschusst.
Für mehr Informationen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort oder, falls Sie aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, an das zuständige Jobcenter.
Bitte prüfen Sie in beiden Fällen gemeinsam, ob die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert und förderfähig ist.
Dauert die von Ihnen angedachte Weiterbildung mindestens 120 Stunden?
Hinweis: Die 120 Stunden können sich auch aus der Summe mehrerer Teile/ Module zusammensetzen.
Ergebnis
Diese Antwort ist nicht final, es geht mit Frage 6 weiter.
Wenn keine der Angaben auf Sie zutrifft, kann Ihre Weiterbildung auf den hier dargestellten Wegen nicht gefördert werden.
Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten finden Sie beim nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung: www.mein-now.de.
Sind Weiterbildungsanbieter und -maßnahme zertifiziert?
Mehr Information über die notwendige Zertifizierung.
Ergebnis
Diese Antwort ist nicht final, es geht mit Frage 6a weiter.
Wenn keine der Angaben auf Sie zutrifft, kann Ihre Weiterbildung auf den hier dargestellten Wegen nicht gefördert werden.
Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten finden Sie beim nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung: www.mein-now.de.
Wie viele Beschäftigte hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten?
Der Betrieb kann durch die volle Übernahme der Lehrgangskosten gefördert werden. Zudem können 75 Prozent des Arbeitsentgelts übernommen werden.
Für mehr Informationen und eine Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung nach § 82 SGB III wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort oder, falls Sie aufstockend Bürgergeld erhalten, an das zuständige Jobcenter.
Soll die Weiterbildung Ihre Beschäftigung in einem besonders von Strukturwandel betroffenen Betrieb sichern, könnte auch eine Förderung mit Qualifizierungsgeld in Frage kommen.
Was ist eine Förderung mit Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III?
Beschäftigte können mit dem sogenannten Qualifizierungsgeld (Lohnersatzleistung in Höhe von 60 bis 67 Prozent des bisherigen Gehalts) gefördert werden, wenn ihr Betrieb besonders vom Strukturwandel betroffen ist und eine berufliche Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Grundvoraussetzung ist, dass in dem Betrieb - z.B. über eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag - für einen wesentlichen Teil der Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) ein entsprechender Weiterbildungsbedarf festgehalten wurde.
Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Der Antrag wird durch den Arbeitgeber für alle Beschäftigten, die während der Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld gefördert werden sollen, gestellt.
Für mehr Informationen und eine Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort.
Ergebnis
Haben Sie zu Beginn der Weiterbildung das 45. Lebensjahr vollendet oder eine Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Absatz 2 SGB IX?
Der Betrieb kann einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt in Höhe von jeweils 25 Prozent erhalten.
Für mehr Informationen und eine Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung nach § 82 SGB III wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort oder, falls Sie aufstockend Bürgergeld erhalten, an das zuständige Jobcenter.
Soll die Weiterbildung Ihre Beschäftigung in einem besonders von Strukturwandel betroffenen Betrieb sichern, könnte auch eine Förderung mit Qualifizierungsgeld in Frage kommen.
Was ist eine Förderung mit Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III?
Beschäftigte können mit dem sogenannten Qualifizierungsgeld (Lohnersatzleistung in Höhe von 60 bis 67 Prozent des bisherigen Gehalts) gefördert werden, wenn ihr Betrieb besonders vom Strukturwandel betroffen ist und eine berufliche Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Grundvoraussetzung ist, dass in dem Betrieb - z.B. über eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag - für einen wesentlichen Teil der Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) ein entsprechender Weiterbildungsbedarf festgehalten wurde.
Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Der Antrag wird durch den Arbeitgeber für alle Beschäftigten, die während der Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld gefördert werden sollen, gestellt.
Für mehr Informationen und eine Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort.
Haben Sie zu Beginn der Weiterbildung das 45. Lebensjahr vollendet oder eine Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Absatz 2 SGB IX?
Der Betrieb kann durch die volle Übernahme der Lehrgangskosten gefördert werden. Zudem können 50 Prozent des Arbeitsentgelts übernommen werden.
Für mehr Informationen und eine Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung nach § 82 SGB III wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort oder, falls Sie aufstockend Bürgergeld erhalten, an das zuständige Jobcenter.
Soll die Weiterbildung Ihre Beschäftigung in einem besonders von Strukturwandel betroffenen Betrieb sichern, könnte auch eine Förderung mit Qualifizierungsgeld in Frage kommen.
Was ist eine Förderung mit Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III?
Beschäftigte können mit dem sogenannten Qualifizierungsgeld (Lohnersatzleistung in Höhe von 60 bis 67 Prozent des bisherigen Gehalts) gefördert werden, wenn ihr Betrieb besonders vom Strukturwandel betroffen ist und eine berufliche Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Grundvoraussetzung ist, dass in dem Betrieb - z.B. über eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag - für einen wesentlichen Teil der Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) ein entsprechender Weiterbildungsbedarf festgehalten wurde.
Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Der Antrag wird durch den Arbeitgeber für alle Beschäftigten, die während der Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld gefördert werden sollen, gestellt.
Für mehr Informationen und eine Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort.
Der Betrieb kann einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt in Höhe von jeweils 50 Prozent erhalten.
Für mehr Informationen und eine Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung nach § 82 SGB III wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort oder, falls Sie aufstockend Bürgergeld erhalten, an das zuständige Jobcenter.
Soll die Weiterbildung Ihre Beschäftigung in einem besonders von Strukturwandel betroffenen Betrieb sichern, könnte auch eine Förderung mit Qualifizierungsgeld in Frage kommen.
Was ist eine Förderung mit Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III?
Beschäftigte können mit dem sogenannten Qualifizierungsgeld (Lohnersatzleistung in Höhe von 60 bis 67 Prozent des bisherigen Gehalts) gefördert werden, wenn ihr Betrieb besonders vom Strukturwandel betroffen ist und eine berufliche Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Grundvoraussetzung ist, dass in dem Betrieb - z.B. über eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag - für einen wesentlichen Teil der Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) ein entsprechender Weiterbildungsbedarf festgehalten wurde.
Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Der Antrag wird durch den Arbeitgeber für alle Beschäftigten, die während der Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld gefördert werden sollen, gestellt.
Für mehr Informationen und eine Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort.
Über den Weiterbildungslotsen wird keine Förderung mit Aufstiegs-BAföG abgebildet. Wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Beispiel zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten, können Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten über folgenden Link erhalten: www.aufstiegs-bafoeg.de
Das Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW bietet Ihnen darüber hinaus weitere Informationen zu beispielsweise Weiterbildungsangeboten, Förder- und Beratungsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowie verschiedene Tests zur beruflichen Orientierung.
Beschäftigten steht zudem die Berufsberatung im Erwerbsleben | Bundesagentur für Arbeit für Informationen und Hilfestellungen zu beruflicher Neu- und Umorientierung und bei Informationsbedarf zu Qualifizierung zur Verfügung. Für Betriebe bietet der Arbeitgeber-Service | Bundesagentur für Arbeit ein umfassendes Beratungsangebot.
Weiterführende Informationen
Servicenummern
- Bürgertelefon des BMAS zum Thema Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003
- Servicetelefon der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer*innen: 0800 4 5555 00
- Servicetelefon der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber*innen: 0800 4 5555 20
Weitere Quellen
- Übersicht des BMAS zu den beruflichen Förderungsmöglichkeiten: Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung
- Für Privatpersonen: mein-now.de/privatpersonen/foerderungen
- Für Unternehmen: mein-now.de/unternehmen/foerderungen
- Übersicht der Bundesagentur für Arbeit zu allen Förderungsmöglichkeiten und -bedingungen: arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung
- Übersicht des BMWK zu Förderprogrammen für Aus- und Weiterbildung: foerderdatenbank.de