International

Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf.

Die Rolle Deutschlands in der ILO

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization - ILO) in Genf zuständig. Deutschland hat einen der zehn ständigen Sitze im Verwaltungsrat der ILO inne. Dort sowie auf der jährlich stattfindenden Internationalen Arbeitskonferenz werden alle wichtigen Entscheidungen hinsichtlich der Politik der Organisation gefasst.

Die Internationale Arbeitsorganisation wurde 1919 im Rahmen des Versailler Vertrages gegründet und ist damit die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Eine Besonderheit ist ihre dreigliedrige Struktur, d.h. neben den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten sind auch die Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen aus diesen Staaten gleichberechtigt in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Der ILO gehören mittlerweile 187 Staaten an. Deutschland ist nach den USA, Japan und China der viertgrößte Beitragszahler für den regulären ILO-Haushalt.

ILO-Jahrhunderterklärung über die Zukunft der Arbeit

Im Jahr 2019 hat die ILO ihr 100-jähriges Bestehen zusammen mit Regierungen und Sozialpartnern aus aller Welt mit dem Ziel begangen, sich auf die Arbeitswelt der Zukunft vorzubereiten und national wie international die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Hierfür hat die ILO im Rahmen der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf eine wegweisende Erklärung zur Zukunft der Arbeit verabschiedet. Die Jahrhunderterklärung definiert langfristig die Agenda der ILO für menschenwürdige Arbeit in der sich wandelnden Arbeitswelt und die angestrebte Position der Organisation im multilateralen System. Die Erklärung strebt Antworten auf die Herausforderungen des digitalen Wandels an. Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass seit 2022 sichere und gesunde Arbeitsbedingungen nunmehr auch zum ILO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gehören.

Die Agenda für menschenwürdige Arbeit

Für eine faire Globalisierung hat die ILO die Decent Work Agenda, d.h. die Agenda für menschenwürdige Arbeit, entwickelt und 2008 in der grundlegenden Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung institutionalisiert. Sie zielt auf

  1. produktive Beschäftigung zu angemessenen Löhnen und unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen,
  2. sozialen Schutz einschließlich sozialer Sicherheit,
  3. sozialen Dialog sowie
  4. die Wahrung der ILO-Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der so genannten Kernarbeitsnormen.

Die im September 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnete Agenda 2030 enthält nunmehr ebenfalls das klar formulierte Ziel, menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern (Ziel 8).

Die Festlegung internationaler Arbeits- und Sozialstandards

Die Arbeits- und Sozialnormen der ILO finden sich in den Übereinkommen und Empfehlungen, die von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen werden. Übereinkommen erlangen im Wege der Ratifizierung durch die einzelnen Mitgliedstaaten für diese völkerrechtliche Verbindlichkeit. Deutschland hat bisher 87 Übereinkommen und 2 Protokolle ratifiziert, von denen 61 noch in Kraft sind (Stand: Februar 2024). Damit gehört Deutschland zu den Staaten mit den meisten Ratifikationen.

Unter den ratifizierten Übereinkommen sind auch neun der zehn Kernarbeitsnormen, d.h. diejenigen Übereinkommen, die mit der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 (geändert 2022) eine besondere politische Aufwertung bekommen haben. Sie gestalten folgende fünf Grundprinzipien aus: Vereinigungs- und Kollektivvertragsfreiheit, das Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, die Abschaffung von Zwangsarbeit und die Bekämpfung und Abschaffung von Kinderarbeit sowie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Die Grundprinzipien der Kernarbeitsnormen sind universell, also für alle ILO-Mitgliedsstaaten unabhängig von einer Ratifikation, anwendbar.

Die Internationale Arbeitskonferenz der ILO hat ferner im Juni 2019 mit der Unterstützung Deutschlands und einer breiten Mehrheit das Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet. Das Übereinkommen setzt weltweit ein klares Zeichen, dass jedes Verhalten, das Menschen im Arbeits­umfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch beziehungsweise psychisch angreift, verboten und damit auch geächtet wird. Im Juni 2023 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Ratifikationsurkunde Deutschlands zum oben genannten Übereinkommen Nr. 190 an Gilbert Houngbo, den Generaldirektor der ILO, überreicht.

Schließlich beteiligt sich Deutschland im Rahmen der Alliance 8.7 am weltweiten Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel. Seit Februar 2023 ist Deutschland Pathfinder Land bei der Alliance 8.7. Sie ist ein von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mitinitiiertes globales Bündnis, das sich der Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 8.7 der Vereinten Nationen zur Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel verschrieben hat.

Die technische Zusammenarbeit und Unterstützung

Neben der Normsetzung verfolgt die ILO ihre Ziele auch durch Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit. Dies geschieht vor allem im Rahmen so genannter Länderprogramme für menschenwürdige Arbeit (Decent Work Country Programmes) und insbesondere in den Entwicklungsländern. Hervorzuheben ist die Social Protection Floor Initiative, die Deutschland finanziell unterstützt. Weltweit haben 80 Prozent der Beschäftigten keine oder nur unzureichende soziale Absicherung - insbesondere die, die im informellen Sektor arbeiten.

Vision Zero Fund

Als konkretes Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes haben die G7-Staats- und Regierungschefs auf Initiative des BMAS im Jahr 2015 den "Vision Zero Fund" (VZF) ins Leben gerufen. Der VZF ist ein globaler Präventionsfond, dessen Ziel es ist, schwere und vor allem tödliche Arbeitsunfälle in ärmeren Produktionsländern zu vermeiden, die für globale Lieferketten produzieren. Auch unter deutscher G20-Präsidentschaft im Jahr 2017 bzw. G7-Präsidentschaft 2022 wurde dieses Engagement zur Förderung nachhaltiger globaler Lieferketten inkl. international verbindlicher Standards fortgeführt. Die ILO hat die Umsetzung des Fonds übernommen, der in Äthiopien, Honduras, Kolumbien, Laos, Madagaskar, Mexiko, Myanmar und Vietnam aktiv ist und von sechs Regierungen, der Europäischen Kommission und Unternehmen mit über 30 Millionen Euro unterstützt wird. Bestehende Arbeitsschutzprogramme der ILO, das Better-Work-Programm sowie einschlägige Initiativen anderer internationaler Organisationen und Institutionen werden durch den Fonds ergänzt. 2022 wurde auf Vorschlag des BMAS der Fokus der Arbeit des VZF auf das Thema Klimawandel und Arbeitssicherheit in globalen Lieferketten erweitert. Im Rahmen von Pilotprojekten werden unter anderen Daten zum Einfluss des Klimawandels auf die Gesundheit von Arbeitern und Arbeiterinnen in der Landwirtschaft gesammelt und ausgewertet.

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