Aktualisierung des Gesetzes
Fachkräfte aus dem Ausland sind unverzichtbar für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Fachkräftestrategie ist klar: Wir brauchen mehr qualifizierte Einwanderung als bisher, um künftigen Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. Die wichtigste rechtliche Grundlage zu Migration und Arbeit ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dieses sogenannte Gesetz ist schon seit 2020 ein Oberbegriff für die Maßnahmen beider Ressorts. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird nun unter Federführung des BMI das Aufenthaltsgesetz angepasst. Diese Anpassung wird ergänzt durch die „Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“, welche in der Zuständigkeit des BMAS liegt.
Es ist dazu gedacht, formale und bürokratische Hürden abzubauen. Der Weg in eine Beschäftigung soll kürzer, einfacher und schneller werden. Die gesetzlichen Änderungen haben bereits erhebliche Erleichterungen für ausländische Fachkräfte gebracht, etwa bei der Anerkennung von Qualifikationen, und werden kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen und neue Anforderungen angepasst und erweitert.
Arbeitsuchende werden aufgefangen
Arbeit ist eine wichtige Grundvoraussetzung für gelungene Integration und damit gesellschaftliche Teilhabe. Für gleichberechtigte Chancen auf einen Zugang zum Arbeitsmarkt werden ausländische Arbeitsuchende durch verschiedene Maßnahmen unterstützt: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt auch für erwerbsfähige Migrant*innen, die hilfebedürftig sind und über eine Bleibeperspektive verfügen. Sie haben Anspruch auf Beratung, Vermittlung, Förderung und Lebensunterhaltsleistungen.
Für Beratung und Vermittlung sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter zuständig. So können ausländische Arbeitsuchende beispielsweise prüfen lassen, ob ihr jeweiliger Berufsabschluss sie für einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt berechtigt. Hierzu sind auch Personen berechtigt, die als asylsuchend registriert sind oder über eine aufenthaltsrechtliche Duldung verfügen.
Arbeitsuchende mit Zugang zum Arbeitsmarkt können darüber hinaus weitere Angebote in Anspruch nehmen: etwa zur Weiterbildung, als Bewerbungstraining oder finanzielle Unterstützung für Kosten für Vorstellungsgespräche. Auch jungen Migrant*innen ohne berufliche Erfahrung und Abschluss wird der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht: Sie können alle eine Berufsausbildung weitgehend unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus beginnen.
Flankiert werden diese Maßnahmen von einem breiten Angebot an Integrations- und Berufssprachkursen, das künftig noch ausgeweitet und noch bedarfsgerechter gestaltet werden soll.
Make it in Germany
Wer daran interessiert ist, in Deutschland zu arbeiten, setzt sich mit einer Vielzahl von Regelungen und Gesetzen auseinander. Das mehrsprachige Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierungen bündelt alle notwendigen Informationen – ob Einreise und Visum, Jobsuche, Berufsanerkennung oder das Einleben in Deutschland. Hier erhalten Einwanderungsinteressierte individuelle Beratung.
Das Portal der Bundesregierung informiert qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland über Karrierechancen und Arbeiten in Deutschland.