Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, berücksichtigt dabei Kindererziehung (sogenannte Mütterrente) und ist Reha-Träger.
Altersrenten
Auf welche Altersrenten Anspruch besteht und mit welchem Lebensalter diese bezogen werden können, wird hier im Überblick dargestellt.
Erwerbsminderungsrenten
Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, haben die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen.
Hinterbliebenenrenten
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nicht nur den Versicherten Schutz im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit, sie hat auch die Aufgabe, deren Hinterbliebenen im Falle des Todes Ersatz für den fehlenden Unterhalt in Form von Hinterbliebenenrenten zu leisten.
Grundrente
Die Grundrente ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Informieren Sie sich hier zum Thema.
Mütterrente
Die Kindererziehungszeiten für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern wurden von einem auf maximal zweieinhalb Jahre verlängert (sogenannte Mütterrente).
Leistungen zur Teilhabe
Die Rentenversicherung erbringt ihren Versicherten verschiedene Leistungen aus den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Teilhabe. Hier erfahren Sie weitere Details sowie Voraussetzungen für die verschiedenen Leistungen.