Grundsicherung

Organisation der Jobcenter

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von Jobcentern wahrgenommen.

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von Jobcentern wahrgenommen. Für die Jobcenter gibt es zwei unterschiedliche Organisationsmodelle.

  • Gemeinsame Einrichtungen
    Im Regelfall bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine gemeinsame Einrichtung (gE). Diese Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger gewährleistet eine bürgerfreundliche Leistungsgewährung "aus einer Hand".

  • Zugelassene kommunale Träger
    Neben den gemeinsamen Einrichtungen (gE) führen in rund einem Viertel der Kommunen zugelassene kommunale Träger (zkT) die Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Verantwortung durch. Bundesweit organisieren 104 zugelassene kommunale Träger die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne die Bundesagentur für Arbeit.

Zuständigkeiten

In den gemeinsamen Einrichtungen teilen sich die kommunalen Träger und die Bundesagentur für Arbeit die Zuständigkeit über die zu erbringenden Leistungen. Die kommunalen Träger sind zuständig für folgende Leistungen:

  • Unterkunft und Heizung
  • Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, soweit sie zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist
  • Besondere Leistungen, z. B. Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder auch Anschaffung und Reparaturen orthopädischer Schuhe
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für alle übrigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende:

  • arbeitsmarktbezogene Eingliederung (Beratung, Vermittlung, Förderung von Maßnahmen zur Integration in Arbeit)
  • Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Mehrbedarf)
  • Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Weitere Informationen

Sie können Jobcenter auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Jobcenter recherchieren:

Akteuren, die an der Umsetzung des SGB II beteiligt sind, bietet die Servicestelle SGB II Angebote zum Austausch guter Praxis und zur Vernetzung.