Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Berufskrankheitenrecht.
Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht
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Neue Berufskrankheiten beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, mit der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden: Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern, Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub. Der Verordnung müssen jetzt noch die Länder zustimmen. Die Aufnahme der Erkrankung "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheitenverordnung ist aktuell noch nicht möglich, da hierzu noch Rückfragen geklärt werden. Da die Erkrankung bereits als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann, führt dies nicht zu Nachteilen für die Betroffenen.
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Beschluss über das Ruhen der Beratungen zur Thematik Berufskrankheit Nr. 1302 "Erkrankungen durch Polychlorierte Biphenyle (PCB) – Typ 2 Diabetes Mellitus" gefasst
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Beschluss über das Ruhen der Beratungen zur Thematik Berufskrankheit Nr. 1302 "Erkrankungen durch Polychlorierte Biphenyle (PCB) – Typ 2 Diabetes Mellitus" gefasst.
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Abschlussvermerk zur Thematik "Basalzellkarzinom durch kumulative berufliche natürliche UV-Exposition" beschlossen
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach wissenschaftlicher Prüfung der publizierten nationalen und internationalen Literatur beschlossen, keine Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit aufzunehmen und einen Abschlussvermerk erstellt.
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Berufskrankheit Nr. 2101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze" – Klarstellung zum Krankheitsbild
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat begriffliche Klarstellungen zum Krankheitsbild der Berufskrankheit Nr. 2101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze" in einer wissenschaftlichen Stellungnahme vorgenommen.
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Empfehlung für neue Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" beschlossen
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, die Erkrankung "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.
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Berufskrankheit Nr. 2116 "Hüftgelenkarthrose durch Lastenhandhabung" - ergänzende Erläuterungen zum Krankheitsbild
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Beschreibung des Krankheitsbildes in seiner Begründung zu der Berufskrankheit Nummer 2116 "Hüftgelenkarthrose durch Lastenhandhabung" um Ausführungen zu belastungsabhängigen Schmerzen ergänzt.
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Berufskrankheit Nr. 4107 "Lungenfibrose durch Hartmetallstäube" – Lungenkrebs als Folgeerkrankung
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat geprüft, ob bei Vorliegen einer Hartmetallfibrose ein höheres Lungenkrebsrisiko besteht.
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Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat sich mit der Anerkennung von COVID-19 Erkrankungen als Berufskrankheit befasst. Derzeit ist eine Anerkennung bei Personen möglich, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind.