Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht

Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Berufskrankheitenrecht.

Unfallversicherung
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat begriffliche Klarstellungen zum Krankheitsbild der Berufskrankheit Nr. 2101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze" in einer wissenschaftlichen Stellungnahme vorgenommen.

Unfallversicherung
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, die Erkrankung "Kniegelenksarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern nach mindestens 13-jähriger Expositionsdauer" in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.

Unfallversicherung
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, die Erkrankung "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.

Unfallversicherung
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Beschreibung des Krankheitsbildes in seiner Begründung zu der Berufskrankheit Nummer 2116 "Hüftgelenkarthrose durch Lastenhandhabung" um Ausführungen zu belastungsabhängigen Schmerzen ergänzt.

Unfallversicherung
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat geprüft, ob bei Vorliegen einer Hartmetallfibrose ein höheres Lungenkrebsrisiko besteht.

Unfallversicherung
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, "Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz" als neue Krankheit in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.

Unfallversicherung
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, als neue Krankheit "Sehnenschädigung im Schulterbereich durch langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen" in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.

Sozialversicherung
Corona
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat sich mit der Anerkennung von COVID-19 Erkrankungen als Berufskrankheit befasst. Derzeit ist eine Anerkennung bei Personen möglich, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind.