Assistenzhunde
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Aufgaben erlernen, um Menschen mit einer Behinderung im Alltag zu helfen.
Aktuelle Informationen zu Übergangsregelungen
Am 30.06.2024 endet die Übergangsregelung gemäß § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 lit. b des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Demnach müssen alle Ausbildungen von Assistenzhunden, die vor dem 01.07.2023 aufgenommen wurden bis zum 30.06.2024 erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen werden, um bei den zuständigen Länderstellen anerkannt zu werden.
Dem BMAS ist bekannt, dass es angehende Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften gibt, die die Prüfung nicht fristgemäß absolvieren können. Hierzu steht das BMAS auch im Austausch mit den Länderstellen. Das BMAS prüft derzeit, ob für diese Fälle eine Lösung auch nach dem Stichtag gefunden werden kann.
Aufgrund der gültigen Rechtslage empfiehlt das BMAS, nach dem Stichtag 30.06.2024 vorerst keine Prüfungen zu absolvieren und das Ergebnis des Prüfprozesses abzuwarten. Über die Frist hinaus absolvierte Prüfungen können aktuell nicht anerkannt werden.
Das BMAS wird auf dieser Internetseite fortlaufend informieren.
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder von Assistenzhunden,
die DGP GmbH hat kurzfristig darüber informiert, dass sie die Akkreditierung als fachliche Stelle für die Zulassung von Ausbildungsstätten mit Wirkung zum 15.04.2024 zurückgegeben hat. Das BMAS hat diese Informationen ebenso überrascht wie Sie. Das BMAS erarbeitet und prüft derzeit Lösungen, wie mit der Zulassung von Ausbildungsstätten zukünftig verfahren wird.
Da es derzeit keine Möglichkeit der Zertifizierung durch eine fachliche Stelle gibt, gilt:
Bis zur Zulassung durch eine neue fachliche Stelle oder andere Zulassungsregelungen können nicht zertifizierte Ausbildungsstätten weiter ausbilden. Wir bitten Sie, hierbei zu beachten, dass seit Inkrafttreten der AHundV jede Ausbildung, die ab dem 1. März 2023 begonnen wurde oder wird, nach den Ausbildungsinhalten von Anlage 4 der AHundV absolviert werden muss.
Informationen zu Assistenzhunden
Assistenzhundeverordnung
Die Assistenzhundeverordnung regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern.
Fragen und Antworten zur Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen in der Assistenzhundeverordnung.