Bereits zu Beginn der 21. Legislatur hat die Bundesregierung mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, der Einführung der Aktivrente sowie dem sogenannten „Rentenpaket 2025“ Maßnahmen zur Alterssicherung umgesetzt.
Hinter dem Rentenpaket 2025 steht das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Es verlängert die Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2031 und gewährleistet, dass das Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt. Außerdem werden Erziehungszeiten nun für bis zu drei Jahre für jedes Kind anerkannt - unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Von der Verbesserung der "Mütterrente" profitieren rund zehn Millionen Menschen, vor allem Frauen, die aufgrund fehlender Betreuungsangebote ihre beruflichen Tätigkeiten oft unterbrechen mussten bzw. müssen.
Die Haltelinie sowie die Mütterrente werden steuerfinanziert. Damit bleibt der Rentenbeitragssatz ab 2026 stabil bei 18,6 Prozent.