Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das ab dem 1. Januar 2027 Neuerungen mit sich bringt, hat der Deutsche Bundestag eine umfassende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen.
Durch die Einführung eines renditeorientierten und kostengünstigen Altersvorsorgedepots ohne Garantien als neue Produktkategorie wird mehr Wahlfreiheit geboten. Um die Auswahl zu erleichtern, werden Altersvorsorgeverträge künftig auch als Standardprodukt angeboten, für das zusätzliche Anforderungen gelten. Beispielsweise dürfen die Effektivkosten für ein Standard-Altersvorsorgedepot den Wert von 1 % nicht übersteigen.
An der bisherigen Regelung, dass die Beitragszahlungen von der Steuer abgesetzt werden können, die späteren Renten hingegen voll zu versteuern sind, wird festgehalten.
Mit einer beitragsproportionalen Zulagenförderung, die die bisherige Mindesteigenbeitragsberechnung überflüssig macht, werden stärkere und leicht verständliche Sparanreize gesetzt. Vorsorgende mit Kindern, Altersvorsorgende mit kleinen Sparraten und Berufseinsteiger werden durch höhere Förderquoten besonders unterstützt.
Die Auszahlung ist als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan, der frühestens mit der Vollendung des 85. Lebensjahres enden darf, möglich.
Bestandsverträge können mit bisheriger Förderung weitergeführt werden; optional ist auch ein Wechsel in die neue Förderung möglich.
Weitere Informationen zur privaten Altersvorsorge
Frühstart-Rente
Mit der von der Bundesregierung geplanten Frühstart-Rente erhalten, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020, perspektivisch alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren monatlich einen Betrag von 10 Euro vom Staat für die Anlage in einem Altersvorsorgedepot.
Das Ziel ist, jungen Menschen bereits früh im Leben ein staatlich finanziertes Startkapital für die Altersvorsorge mitzugeben und sie an die Chancen des Kapitalmarktes heranzuführen.
Die dafür benötigten Depots werden am günstig und unkompliziert ausgestalteten Standarddepot anknüpfen, das mit der Reform der privaten Altersvorsorge geschaffen wird. Sofern kein individuelles Depot eröffnet wird, sollen die Ansprüche vom Staat angelegt und ab Volljährigkeit als Startkapital für einen selbst abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag zur Verfügung gestellt werden.