Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG) – war der Startschuss für eine nachhaltige Transformation der öffentlichen Verwaltung. Dafür sollten Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digitalisieren und zugleich eine IT-Infrastruktur schaffen, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Zukünftig sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen staatliche Leistungen einfach und sicher von dem heimischen Wohnzimmer aus beantragen können.
Trotz aller Bemühungen konnte das ambitionierte Ziel bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, nicht vollständig erreicht werden.
Seit Ablauf der initialen Frist läuft die Umsetzung in den etablierten Strukturen aber unverändert weiter. Bund und Länder arbeiten weiterhin gemeinsam mit Hochdruck daran, Leistungen zügig umzusetzen und in die Fläche zu bringen. Aufbauend auf den Erfahrungen der letzten Jahre konnten schon viele Prozesse optimiert und Projekte erfolgreich umgesetzt werden.
Welche Rolle spielt das BMAS hierbei?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden sind im Rahmen des OZG für die Digitalisierung von rund 250 Verwaltungsleistungen des Bundes (sogenannte Typ-1-Leistungen) zu Themen der sozialen Sicherheit zuständig.
Auf Bundesebene sind wir im Geschäftsbereich des BMAS mit der Digitalisierung schon weit vorangekommen. Aber noch sind insbesondere Verwaltungsleistungen, deren Vollzug auf Länder- bzw. kommunaler Ebene liegen, nicht flächendeckend online verfügbar. Gründe sind unter anderem komplexe föderale Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und eine heterogene IT-Landschaft. Wie Digitalisierung gelingen kann, zeigt ein Blick nach Nordrhein-Westfalen.
Best practice: Sozialplattform NRW
Im Rahmen der föderalen OZG-Umsetzung hat das BMAS das Bundesland Nordrhein-Westfalen bei der Entwicklung der Sozialplattform begleitet. Seit dem 14. März 2022 können diverse föderale Sozialleistungen, wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Bildung und Teilhabe, über die Sozialplattform beantragt werden.
Sozialleistungen finden und beantragen - dieses Portal zeigt wie es geht und lädt Kommunen und Behörden ein, das Konzept zu übernehmen.
Sozialplattform.de
Neben einer Vielzahl von digitalen Anträgen, die sicher und medienbruchfrei an die zuständigen Stellen übermittelt werden können, ergänzen auch digitale Zugänge zu den Leistungen der lokalen Schuldner- und Suchtberatung sowie der Wohnungslosenhilfe (beispielsweise über Terminvereinbarungsfunktion und eine Chat- und Videoberatung) das Angebot.
Ein Beratungsstellen- und Sozialleistungsfinder ist ebenfalls auf der Sozialplattform verfügbar. Dies ermöglicht neben dem Finden der für die Bürgerinnen und Bürger passenden Beratungsstelle auch das Finden von potenziellen Ansprüchen von Sozialleistungen.
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