Die Mobilität innerhalb der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU haben das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen und Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten. Diese Freiheiten sind durch Verträge festgelegt und geschützt.
Arbeiten innerhalb der EU
Ein Überblick über die Rechtsgrundlagen, die Differenzierung fachlicher Termini und Informationen zu Leistungsansprüchen
Rechtsgrundlagen
Die (Arbeitnehmer-) Freizügigkeit ist in den Europäischen Verträgen verankert und wird durch EU-Richtlinien und -Verordnungen konkretisiert.
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Mobile Arbeitnehmer*innen der Europäischen Union genießen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit.
Arbeitnehmerentsendung
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum nach Deutschland schickt, damit sie dort Arbeiten für ihn ausführen.
Zugang zu Sozialleistungen und Leistungsausnahmen
EU-Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können in einem anderen Mitgliedstaat ebenfalls, wie eigene Staatsbürger, einen Zugang zu steuerfinanzierten Sozialleistungen haben.
Informationen und Beratung
Unabhängig davon, wo sie tatsächlich versichert sind, haben Menschen in Ihrem Wohnsitzland Anspruch auf Sachleistungen im Krankheitsfall, etwa medizinische Leistungen und Medikamente.
Koordinierung sozialer Rechte
Sie planen einen Aufenthalt im EU-Ausland, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz? Als Arbeitnehmerin oder Urlauber? Oder Sie wollen im Ausland wohnen, z. B. um dort Ihre Zeit als Rentner zu verbringen? Dann müssen Sie einiges beachten, um auf der "sozial sicheren Seite" zu bleiben.
Faire Mobilität
Das BMAS fördert seit August 2011 das Beratungs- und Informationsprojekt "Faire Mobilität - Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv"