Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Sofortiger Arbeitsmarktzugang und intensive Integrationskurse zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit

Deutschland hat aus den Erfahrungen mit früheren Migrationsbewegungen gelernt. Um Integrationsverläufe zu beschleunigen, setzt das BMAS mit dem Job-Turbo nun weitere Maßnahmen um.

Informationen auf Ukrainisch und Englisch

Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen noch einmal verstärken, um Geflüchtete schnell und möglichst nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn Arbeit und Integration bedingen sich gegenseitig.

Deutschland hat in den vergangenen anderthalb Jahren bei der Aufnahme schutzsuchender Menschen, vorrangig aus der Ukraine, Herausragendes geleistet.

  • Ukrainische Geflüchtete haben auf Grundlage europäischer Beschlüsse sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Mit dem Zugang zum SGB II profitierten Geflüchtete von der umfassenden Unterstützung und Aktivierung durch die Jobcenter (Informationen, Zusteuerung in Deutschkurse, Vermittlung und arbeits­marktpolitische Förderleistungen).
  • Das Integrationskurssystem konnte in kurzer Zeit enorm ausgeweitet werden. In letzter Zeit haben allein 100.000 Ukrainerinnen und Ukrainer den Integrationskurs abgeschlossen, weitere 100.000 werden dies in den kommenden Monaten tun.

Das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit setzen deshalb die folgenden Maßnahmen um, mit dem Ziel, die Integrationsverläufe für Geflüchtete zu beschleunigen. Hierbei werden sie von Daniel Terzenbach, dem Sonder­beauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, unterstützt.

Die drei Phasen des Job-Turbos

Der typische Integrationsverlauf folgt einem "Drei-Phasen-Modell".

Phase 1: Orientierung und grundständiger Deutscherwerb

In dieser Phase geht es um Ankommen, Orientierung und frühen Spracherwerb, der regelmäßig im Integrationskurs erfolgt. Fachkräfte und Experten, die auch ohne Deutschkenntnisse arbeiten können (z.B. im IT-Bereich), werden von den Agenturen bzw. Jobcentern sofort vermittelt. Grundständiger Deutscherwerb ist für den deutschen Arbeitsmarkt in aller Regel unerlässlich. Eine - ggf. vorübergehende - Vermittlung in Helfertätigkeiten kann aber wo möglich und sinnvoll stattfinden.

Phase 2: Arbeiten und Qualifizierung in Beschäftigung

Im Jahr 2022 schlossen 94 % der Prüfungsteilnehmenden den allgemeinen Integrationskurs mit dem Niveau B1 (68,6 % = Selbständige Sprachverwendung) oder A2 (25,7 % = Elementare Sprachverwendung) ab. In Phase 2 geht es darum, den Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu finden. Gegebenenfalls werden berufsbegleitende (Sprach-) Fördermöglichkeiten genutzt. Notwendige Bausteine für eine nachhaltige Integration werden in den regelmäßig zu aktualisierenden Kooperationsplänen mit den Jobcentern festgehalten. Werden Absprachen nicht eingehalten, werden die notwendigen Bausteine für eine Integration verbindlich eingefordert. Bei Pflichtverletzungen greift das Leistungsminderungssystem des SGB II.

Drei Handlungsfelder des Job-Turbos

Der Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten setzt insbesondere in Phase 2 "Arbeiten und Qualifizierung in Beschäftigung" in drei Handlungsfeldern an:

Jobcenter/Arbeitsmarktverwaltung

Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt effektiv zu begleiten, werden Geflüchtete nach dem Abschluss des Integrationskurses von den Jobcentern regelmäßig eingeladen und beraten, die Kontaktdichte wird gezielt erhöht (Vermittlungsturbo). Damit erste Arbeitserfahrung in Deutschland gesammelt werden kann, wird dabei grundsätzlich ab Sprachniveau B1 oder A2 in Beschäftigung vermittelt. In Kooperationsplänen werden Integrationswege (z. B. beschäftigungsbegleitende Qualifizierungen und Spracherwerb) unter Berücksichtigung individueller Potenziale und Bedarfe festgehalten. Sofern noch nicht geschehen, werden Qualifikationen nacherfasst und Maßnahmen zur Anpassungsqualifikationen vereinbart.

Pflichtverletzungen führen wie bei allen anderen Bürgergeldbeziehenden entsprechend den geltenden Regelungen im SGB II zu Leistungsminderungen. Die in den Kooperationsplänen festgehaltenen Absprachen werden regelmäßig überprüft, bei Bedarf werden Mitwirkungshandlungen rechtsverbindlich eingefordert. Bei fehlender Erreichbarkeit können Zahlungen vorläufig eingestellt und/oder Leistungen entzogen werden.

Jobcenter und Agenturen für Arbeit tragen dazu bei, dass Absolventen der Integrationskurse und Arbeitgeber besser zueinander finden. Dafür werden branchenspezifische „Matching-Aktionen“ mit der Wirtschaft und Bildungspartnern ausgebaut. Die Arbeitgeber-Services informieren Arbeitgeber und Beschäftigte über beschäftigungsbegleitende Qualifizierungs- und Berufssprachkursangebote. Um die Planbarkeit für Arbeitgeber und Geflüchtete zu erhöhen, wird auf die neuen Möglichkeiten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum Wechsel in (dauerhafte) Erwerbsmigrationstitel hingewiesen.

Wirtschaft und Sozialpartner

Die Unternehmen sind aufgerufen, Geflüchtete verstärkt auch ohne gute Deutschkenntnisse zu beschäftigen und berufsbegleitend weiter zu qualifizieren (ggf. mit Unterstützung der Förderinstrumente des SGB II/III). Die Bundesregierung möchte große Unternehmen, die Zeitarbeit und Branchenverbände für eine entsprechende Selbstverpflichtung gewinnen.

Jobcenter und Agenturen für Arbeit werben gemeinsam mit Kooperationspartnern aus der Wirtschaft in der Fläche (z.B. bei lokalen Jobbörsen und Jobmessen) für die Potenziale von Geflüchteten bei der Besetzung freier Stellen.

Geflüchtete und Verbände

Geflüchtete werden durch die Jobcenter und auf geeigneten Kommunikationswegen (bspw. Social-Media-Kanäle) dafür sensibilisiert, dass sich ihnen nach einer ersten Phase der Orientierung und des grundständigen Spracherwerbs die Chance bietet und von ihnen auch erwartet wird, Arbeitserfahrung zu sammeln. Zur Umsetzung des Turbos werden Migrantenorganisationen und Zivilgesellschaft in einen partizipativen Prozess eingebunden.

Phase 3: Beschäftigung stabilisieren und ausbauen

Aufbauend auf ersten Erfahrungen mit dem deutschen Arbeitsmarkt werden Geflüchtete - wo möglich und sinnvoll - zu Fachkräften weiterentwickelt und in ihrer Beschäftigung stabilisiert. Das bestehende Förderinstrumentarium (Arbeitgeberleistungen, Förderung von Beschäftigten und Arbeitslosen) wird genutzt.

Die Bundesregierung wirbt bei den Ländern und Kommunen um Beteiligung, insbesondere mit Blick auf die Jobcenter, die zugelassene kommunale Träger sind.

Weitere Rahmenbedingungen

Damit eine zügige Integration von Geflüchteten gelingt, müssen auch andere Akteure ihren Beitrag leisten, u.a. müssen die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen weiter beschleunigt werden, ausreichend Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung stehen, passgenaue auch berufsbegleitende Deutschkurse angeboten und das Integrationsmanagement zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter verbessert werden.

Die Informationen zum Drei-Phasen-Modell für Integrationsverläufe und den Handlungsfeldern des Job-Turbos finden Sie hier als PDF zum Download.