Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) findet bei der Bestimmung von Mitgliedern der folgenden Gremienarten Anwendung, soweit der Bund insgesamt mindestens zwei Mitglieder bestimmen kann und keine Vorschlagsrechte Dritter ausgeübt werden:
- Aufsichtsgremien,
- wesentliche Gremien (Gremien, mit deren Besetzungen das Kabinett befasst ist sowie Gremien, die wegen ihrer besonderen tatsächlichen, wissenschaftlichen oder zukunftsrelevanten Bedeutung von den Ressorts als wesentlich bestimmt wurden).
Ziel ist es, diese Gremien paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Jedes Ressort ist verpflichtet, eine jährlich zu aktualisierende Liste der Gremien mit der Anzahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder im Internet zu veröffentlichen. Das BMAS bestimmt die Mitglieder in zehn Aufsichts- und wesentlichen Gremien im Sinne des § 3 Nr. 1 und 2 BGremBG.
| Gremium | Anzahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder (davon besetzt) | davon Frauen | davon Männer |
|---|---|---|---|
| Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn | 10 (10) | 5 | 5 |
| Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn | 9 (9) | 5 | 4 |
| Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit | 3 (3) | 2 | 1 |
| Gremium | Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder (davon besetzt) | davon Frauen | davon Männer |
|---|---|---|---|
| DASA-Beirat der BAuA | 12 (12) | 6 | 6 |
| Kuratorium der BAuA | 4 (4) | 2 | 2 |
| Nationale Arbeitsschutzkonferenz | 3 (3) | 2 | 1 |
| Sozialbeirat nach § 156 SGB VI | 3 (3) | 2 | 1 |
| Verbandsausschuss des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. | 12 (12) | 6 | 6 |
| Wissenschaftlicher Beirat der BAuA | 14 (14) | 7 | 7 |
| Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention | 2 (2) | 2 | 0 |
Es haben sich folgende Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben:
- Ein Sitz im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit wurde zum 1. September 2025 mit einem Mann neu besetzt (vorher drei Frauen).
- Ein Sitz in der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz wurde zum 29. September 2025 mit einer Frau neu besetzt (vorher eine Frau und zwei Männer).
- Im Rahmen der Neubesetzung des Verbandsausschusses des Deutschen Sozialrechtsverbands zum 9. Oktober 2025 wurde dieser paritätisch besetzt (vorher fünf Frauen und sieben Männer).