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Gremien nach dem Bundes­gremien­besetzungs­gesetz

Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann.

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) findet bei der Bestimmung von Mitgliedern der folgenden Gremienarten Anwendung, soweit der Bund insgesamt mindestens zwei Mitglieder bestimmen kann und keine Vorschlagsrechte Dritter ausgeübt werden:

  1. Aufsichtsgremien,
  2. wesentliche Gremien (Gremien, mit deren Besetzungen das Kabinett befasst ist sowie Gremien, die wegen ihrer besonderen tatsächlichen, wissenschaftlichen oder zukunftsrelevanten Bedeutung von den Ressorts als wesentlich bestimmt wurden).

Ziel ist es, diese Gremien paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Jedes Ressort ist verpflichtet, eine jährlich zu aktualisierende Liste der Gremien mit der Anzahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder im Internet zu veröffentlichen. Das BMAS bestimmt die Mitglieder in elf Aufsichts- und wesentlichen Gremien im Sinne des § 3 Nr. 1 und 2 BGremBG.

Aufsichtsgremien (Stichtag 31.12.2023)
GremiumAnzahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder (derzeit besetzt)davon Frauendavon Männer
Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn10 (10)55
Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn9 (9)54
Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit3 (3)12
Wesentliche Gremien (Stichtag 31.12.2023)
GremiumAnzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder (derzeit besetzt)davon Frauendavon Männer
DASA-Beirat der BAuA12 (12)66
Kuratorium der BAuA4 (3)21
Nationale Arbeitsschutzkonferenz3 (3)12
Sozialbeirat nach § 156 SGB VI3 (3)21
Verbandsausschuss des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V.12 (12)57
Wissenschaftlicher Beirat der BAuA14 (14)77
Rat der Arbeitswelt11 (11)65
Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention2 (2)20

Es haben sich folgende Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben:

  • Der im Vorjahr unbesetzte Sitz im Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn wurde durch ein männliches Mitglied besetzt (vorher 3, aktuell 4 Männer).
  • Der im Vorjahr unbesetzte Sitz im DASA-Beirat der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde durch ein weibliches Mitglied besetzt (vorher 5, aktuell 6 Frauen).
  • Der im Vorjahr unbesetzte Sitz im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde besetzt. Aktuell verteilen sich die vom Bund bestimmten Sitze auf 7 Frauen (vorher 5) und 7 Männer (vorher 8).
  • Das bisherige Gremium der Kommission nach § 3 des Versorgungsruhensgesetzes wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgelöst.

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