Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

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Die betriebliche Altersversorgung ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Daneben können Beschäftigte auch einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln (Entgeltumwandlung).

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Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung wird vom Staat auf verschiedene Weise unterstützt.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das heißt, Beschäftigte können Teile ihres künftigen Gehalts, Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld) oder auch Gehaltserhöhungen in Betriebsrentenanwartschaften umwandeln. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen.