Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung
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Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Daneben können Beschäftigte auch einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln (Entgeltumwandlung).
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Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung wird vom Staat auf verschiedene Weise unterstützt.
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Entgeltumwandlung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das heißt, Beschäftigte können Teile ihres künftigen Gehalts, Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld) oder auch Gehaltserhöhungen in Betriebsrentenanwartschaften umwandeln. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen.