Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Hinweise zur Berechnung und Bedienung des Mindestlohn-Rechners.
Mindestlohn berechnen
Angaben in Euro
Angaben in Stunden
Ihr verstetigtes Monatsgehalt (brutto)
Angaben in Euro
Angaben in Stunden
Ihr Stundenlohn (brutto)
- Mit dem Mindestlohn-Rechner können Sie Ihr Monatsgehalt berechnen. Dazu müssen Sie Stundenlohn und Arbeitszeit pro Woche angeben.
- Alternativ können Sie Ihren Stundenlohn berechnen. Dazu müssen Sie Monatsgehalt und Arbeitszeit pro Woche angeben.
Bedienung:
Sie können die Werte in den Feldern über die Pfeile nach oben und unten steuern. Durch Klick in das Feld können Sie auch direkt Zahlen eintragen.
Geben Sie zunächst Ihre Werte ein. Dann berechnen Sie die neuen Werte mit der Enter-Taste.
Bitte tragen Sie (insbesondere beim derzeitigen Monatsgehalt) keine Tausendertrennzeichen ein. Der Rechner rechnet sonst mit einer Nachkommastelle.
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zur Berechnung:
- Der Rechner gibt das so genannte verstetigte Monatsgehalt (ohne Überstunden) an. Das heißt: Es wird jeden Monat das gleiche Gehalt gezahlt, auch wenn unterschiedliche Monate unterschiedlich viele Werktage haben. Wenn kein verstetigtes Monatsgehalt gezahlt wird, muss der Mindestlohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gezahlt werden.
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Bruttogehalt eventuell Zuschläge umfasst. Einige Zuschläge müssen bei der Berechnung des Brutto-Stundenlohns mit einfließen, andere dürfen nicht mitberechnet werden. Nähere Informationen bekommen Sie bei unserer Mindestlohn-Hotline.
- Es ist möglich, dass ein errechneter Stundenlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt. Das kann daran liegen, dass der Monatslohn zu niedrig angesetzt ist oder Zulagen/Zuschläge nicht berücksichtigt wurden. Nähere Informationen bekommen Sie bei unserer Mindestlohn-Hotline.
- Für einige Branchen gelten abweichende Regelungen mit höheren Mindestlöhnen. Das gilt zum Beispiel für die Pflege-Branche. Informieren Sie sich im Bereich Gesetze und Verordnungen über die speziellen Regelungen. Diese Besonderheiten berücksichtigt der Rechner nicht.
- Für Praktikantinnen und Praktikanten gilt der Mindestlohn nicht in allen Fällen. Über besondere Regelungen können Sie sich hier informieren.