Seit November 2019 gilt in Deutschland das Paketboten-Schutz-Gesetz. Damit wurde die Nachunternehmerhaftung für die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche ausgeweitet. Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weiter vergibt, haftet also für die abzuführenden Beiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab, steht der Hauptunternehmer ein.
Die Evaluierung des Gesetzes hat nun seine Wirksamkeit gezeigt: Seit 2019 ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche gestiegen. Viele Subunternehmer bemühen sich um eine Präqualifikation und achten auf die korrekte Zahlung ihrer Beiträge.