Schutz für Paketboten

Für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Seit November 2019 gilt in Deutschland das Paketboten-Schutz-Gesetz. Damit wurde die Nachunternehmerhaftung für die korrekte Zahlung von Sozial­versicherungsbeiträgen, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche ausgeweitet. Wer einen Auftrag an einen Sub­unternehmer weiter vergibt, haftet also für die abzuführenden Beiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab, steht der Hauptunternehmer ein.

Die Evaluierung des Gesetzes hat nun seine Wirksamkeit gezeigt: Seit 2019 ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche gestiegen. Viele Subunternehmer bemühen sich um eine Präqualifikation und achten auf die korrekte Zahlung ihrer Beiträge.

Paketzusteller leisten harte körperliche Arbeit und machen unser aller Leben nicht nur in der Weihnachtszeit leichter. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir jetzt die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessern. In Zukunft müssen Pakete ab 10 Kilogramm gekennzeichnet werden, damit es keine bösen Überraschungen für den Rücken der Beschäftigten gibt. Und wiegt ein Paket mehr als 20 kg, dann muss in der Regel zu zweit angepackt werden. Gegen schwarze Schafe in der Branche gehen wir jetzt härter vor: Unternehmen, die sich nicht an Arbeitsrecht und Arbeitsschutz halten, dürfen in Zukunft keine Pakete mehr ausliefern. So verbessern wir konkret die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Paketbranche und sorgen für fairen Wettbewerb, der nicht auf dem Rücken der Paketzustellerinnen und Paketzusteller ausgetragen wird.

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