Arbeitsförderung

Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ"

Als ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Instrument der Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierte und in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" (nachfolgend Förderprogramm IQ) etabliert. Dieses Förderprogramm wurde zu einer bundesweiten Struktur mit vier zentralen Aufgabenschwerpunkten ausgebaut:

  1. Bundesweite Struktur von Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen für das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
  2. Anpassungsqualifizierungen, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beziehungsweise zur bildungsadäquaten Einmündung in den Arbeitsmarkt benötigt werden.
  3. Angebote zur interkulturellen Kompetenzentwicklung der zentralen Arbeitsmarktakteure – Arbeitsverwaltung (Agenturen für Arbeit und Jobcenter), Kommunen und Arbeitgeber, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beispielsweise durch Schulungen und Beratungen.
  4. Regionale Koordinationsstellen Fachkräfteeinwanderung als Anlaufstellen für Arbeitgeber, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, in Fragen der Einwanderung von (potenziellen) Fachkräften aus dem Ausland in enger Kooperation mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Die Aufgabenschwerpunkte werden durch zwei Förderrichtlinien gesetzt und aus nationalen Mitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

In allen 16 Bundesländern arbeiten Landesnetzwerke mit knapp 400 Teilprojekten auf der Grundlage verbindlicher Verabredungen der arbeitsmarktrelevanten Akteure (Akteure sind insbesondere Landesministerien, Kommunalverwaltungen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Migrantenorganisationen, Kammern, regionale Wirtschaft und Bildungsträger). Die Landesnetzwerke werden von fünf Fachstellen unterstützt, die wissenschaftliche Expertise in den wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Handlungsfeldern bereitstellen (Beratung und Qualifizierung, berufsbezogene Sprachförderung, Migrantenökonomie, Interkulturelle Kompetenzentwicklung/Antidiskriminierung, Einwanderung).

Für nähere Informationen siehe auch: www.netzwerk-iq.de und www.esf.de.