- Was sind Weiterbildungsverbünde und welche Aufgaben übernehmen sie?
- Welche Ziele werden mit den Weiterbildungsverbünden verfolgt?
- Was wird gefördert?
- Welche Projekte werden gefördert?
- Übersicht der geförderten Projekte:
- An wen wende ich mich bei Fragen und Interesse an weitergehenden Informationen?
- Ausblick für das Bundesprogramm
Wir erleben eine tiefgreifende Transformation der Wirtschaft: Der ökologische Wandel, die Digitalisierung und die demografische Entwicklung sind zentrale Herausforderungen, die auch die Arbeitswelt grundlegend verändern. Weiterbildung rückt dabei immer stärker in den Fokus. Es braucht neue Wege und betriebliche Strategien, um den Austausch der Unternehmen untereinander zu fördern und weitere Zugänge zu Wissen und Bildung für möglichst viele Beschäftigte zu schaffen.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen aber oft nicht über die zeitlichen, finanziellen oder personellen Ressourcen, um Weiterbildung für ihre Beschäftigten im ausreichenden Maße umzusetzen. Ihre Weiterbildungsbeteiligung ist nachweislich geringer gegenüber größeren Unternehmen. In der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) wurde daher bereits 2019 die Vereinbarung getroffen, dezentrale Weiterbildungsverbünde und regionale Kooperationen zwischen Unternehmen, insbesondere zwischen KMU, voranzutreiben und im Rahmen von Modellprojekten finanziell zu unterstützen. Mit dem Bundesprogramm "Aufbau von Weiterbildungsverbünden" kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diesem zentralen Vorhaben aus der NWS nach und leistet damit einen wichtigen Beitrag. Unternehmen werden bei der Fachkräftesicherung unterstützt und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten.
Was sind Weiterbildungsverbünde und welche Aufgaben übernehmen sie?
Weiterbildungsverbünde sind Netzwerke, bei denen mehrere Unternehmen und Akteure der Weiterbildungslandschaft sowie regionale Arbeitsmarktakteure Kooperationen eingehen, sodass Weiterbildungsmaßnahmen ressourceneffizient über Betriebsgrenzen hinaus organisiert und durchgeführt werden können. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Austausch unter den Partnern eines Verbundes, die Identifikation der Weiterbildungsbedarfe in den Betrieben sowie die Beratung zu und Recherche nach geeigneten Weiterbildungsangeboten bzw. die Konzeption neuer Weiterbildungsmaßnahmen gemäß dem ermittelten Bedarf der Unternehmen.
Welche Ziele werden mit den Weiterbildungsverbünden verfolgt?
Mit den Weiterbildungsverbünden werden folgende Ziele verfolgt:
1. Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung
- Aneignung zukunftsweisender Kompetenzen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Qualifikation für neue Tätigkeits- und Einsatzfelder / berufliche Umstiege ermöglichen
2. Stärkung der Vernetzung und Kooperation
- gemeinsame Organisation und Planung von Weiterbildungsmaßnahmen
- Senkung von Kosten im Rahmen der Personalentwicklung
- gegenseitiger Austausch
- Stärkung der Resilienz
3. Optimierung der Weiterbildungsangebote
- Identifikation tatsächlicher Bedarfe der Unternehmen
- Anpassung bestehender Weiterbildungsmodule und -kurse
- Konzeptionierung neuer Weiterbildungsmaßnahmen und Lehr-Lern-Settings
Was wird gefördert?
Um die übergeordneten Ziele des Bundesprogramms zu erreichen, soll die Zuwendung in erster Linie für folgenden Schwerpunkte zur Verfügung gestellt werden:
- Aufbau, Entwicklung und Unterhaltung von regionalen Koordinierungsstellen (z.B. in Form sogenannter "Verbundmanager*innen"), die einen Weiterbildungsverbund aufbauen und betreuen
- Auf- und Ausbau verbindlicher Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Unternehmen (insbesondere KMU), Bildungs- und Beratungseinrichtungen sowie allen weiteren wichtigen Akteuren der Weiterbildungslandschaft zur Etablierung eines Weiterbildungsverbundes
- Unterstützung bei der Identifizierung des Weiterbildungsbedarfes der Unternehmen im Verbund und bei der trägerneutralen Beratung hierzu (inkl. Verweis an zuständige Stellen)
- Recherche, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen zum Thema berufliche Weiterbildung (inkl. Fördermöglichkeiten)
- Unterstützung der Bildungsstätten bzw. -träger bei der inhaltlichen Ausgestaltung neuer Weiterbildungsmaßnahmen, die den Bedarf der Unternehmen im Verbund entsprechen
Die Weiterbildungsverbünde, die aus der ersten Förderrichtlinie vom 17. Juni 2020 hervorgehen, werden für die Dauer von 36 Monaten mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent unter der Berücksichtigung einer Maximalförderhöhe von 1 Mio. Euro gefördert.
Die Weiterbildungsverbünde, die im Rahmen der zweiten Förderrichtlinie vom 2. August 2021 unterstützt werden, werden für die Dauer von maximal 36 Monaten - je nach Betriebsgröße mit einem Zuschuss zwischen 50 und 70 Prozent unter der Berücksichtigung einer Maximalförderhöhe von 2 Mio. Euro gefördert.
Welche Projekte werden gefördert?
1. Förderrichtlinie (2020)
Die erste Förderrichtlinie zum Bundesprogramm wurde am 1. Juli 2020 veröffentlicht und unterstützt 38 Weiterbildungsverbünde im ganzen Bundesgebiet. Unter anderem sind Projekte in folgenden Branchen verortet:
- Pflege und Sozialwirtschaft
- Bauwesen und Handwerk
- IT, Robotik und Mikrotechnik
- Metall-, Elektro- und Chemische Industrie
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Medien- und Filmbranche
- Flugwirtschaft und Fahrzeugindustrie
2. Förderrichtlinie (2021)
Der Bedarf an regionaler Vernetzung, Austausch und Kooperation ist hoch. Besonders Branchen, die eine tiefgreifende Transformation durchlaufen, müssen verstärkt in Weiterbildung investieren. Aus diesem Grund wurde als Ergebnis des Autogipfels im November 2020 beschlossen, dass das BMAS gezielt im Bereich der Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten in der Fahrzeugindustrie unterstützt. Hierfür werden Haushaltsmittel aus dem Konjunkturpaket Nr. 35c "Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie" zur Verfügung gestellt.
Unterstützt durch die zweite Förderrichtlinie "Aufbau von Weiterbildungsverbünden zur Transformation der Fahrzeugindustrie" gehen zwischen März und August 2022 weitere 15 Weiterbildungsverbünde an den Start. Die Projekte sollen dabei auch die Qualifizierung von Beschäftigten der Fahrzeugindustrie in andere Tätigkeitsfelder, Branchen und Wirtschaftszweige fokussieren.
Übersicht der geförderten Projekte:
Die Grafik zeigt eine Deutschlandkarte mit Städten, in denen die Projektnehmer der Weiterbildungsverbünde verortet sind. Folgende Städte mit einem oder mehreren Projekten sind auf der Karte abgebildet:
- Annaberg-Buchholz: 1 Projekt
- Augsburg: 2 Projekte
- Bad Mergentheim: 1 Projekt
- Berlin: 5 Projekte (forum wbv in Berlin)
- Biberach: 2 Projekte
- Bielefeld: 1 Projekt
- Bochum: 1 Projekt
- Braunschweig: 2 Projekte
- Bremen: 2 Projekte
- Chemnitz: 1 Projekt
- Dortmund: 1 Projekt
- Duisburg: 1 Projekt
- Düsseldorf: 1 Projekt
- Dresden: 1 Projekt
- Erfurt: 3 Projekte
- Essen: 1 Projekt
- Garbsen: 1 Projekt
- Gießen: 1 Projekt
- Gilching: 1 Projekt
- Gotha: 1 Projekt
- Großwallstadt: 1 Projekt
- Hamburg: 3 Projekte
- Hannover: 3 Projekte
- Kaiserslautern: 1 Projekt
- Kassel: 1 Projekt
- Leipzig: 1 Projekt
- Ludwigshafen: 1 Projekt
- Magdeburg: 1 Projekt
- Osnabrück: 1 Projekt
- Ostfildern: 1 Projekt
- Papenburg: 1 Projekt
- Pforzheim: 2 Projekte
- Potsdam: 1 Projekt
- Ravensburg: 1 Projekt
- Saarbrücken: 1 Projekt
- Schwerin: 1 Projekt
- Strausberg: 1 Projekt
- Stuttgart: 1 Projekt
- Unna: 1 Projekt
An wen wende ich mich bei Fragen und Interesse an weitergehenden Informationen?
Im Rahmen der 2. Förderrichtlinie wurde am 1. März 2022 das zentrale Koordinierungszentrum Forum Weiterbildungsverbünde (forum wbv) für alle Weiterbildungsverbünde aus beiden Förderrichtlinien eingerichtet. Das forum wbv fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen den geförderten Weiterbildungsverbünden und weiteren nationalen Weiterbildungsakteuren. Es ist als sozialpartnerschaftlicher Projektverbund konzipiert und wird unter anderem durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt. Träger sind das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) und das IFTP im bfw – Unternehmen für Bildung. Das forum wbv stellt eine Plattform für den Austausch zu Best-Practice-Beispielen dar, soll das Bundesprogramm für interessierte Dritte zugänglich machen und Perspektiven für eine nachhaltige Gestaltung von Kooperationsstrukturen in der beruflichen Weiterbildung aufzeigen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung.
Ausblick für das Bundesprogramm
Die insgesamt 53 Weiterbildungsverbünde verfolgen bewusst verschiedene Konzepte und Ansätze, um Unternehmen zu vernetzen und die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Dabei stehen die Akquise von Unternehmen, das Matching zwischen Kompetenzbedarfen und passenden Qualifizierungskursen, die Konzeptionierung neuer Weiterbildungsmaßnahmen und Lehr-Lern-Settings, eigene Veranstaltungsreihen zur Vernetzung der Unternehmen sowie digitale Plattformen und Apps zur gemeinsamen Nutzung im Fokus. Während zahlreiche Projekte einen regionalen Ansatz verfolgen, gehen andere branchenorientiert vor.
Die programmexterne Evaluation zeichnete die Weiterbildungsverbünde in ihrem ersten Zwischenbericht als innovative Treiber der deutschen Weiterbildungslandschaft aus. Die finalen Ergebnisse der Evaluation sollen in die Weiterentwicklung und Versteigung des Bundesprogramms einfließen.
Konjunkturpaket Nr. 35c "Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie":
Mit dem milliardenschweren Konjunkturpaket der Bundesregierung besteht ein starker Investitionsimpuls, um eine nachhaltige, schnelle und technologieoffene Transformation der Fahrzeugbranche in Gang zu setzen. In diesem Rahmen setzt auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima Förderprogramme um. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie "Regionale Transformationsnetzwerke für eine digitale und nachhaltige Fahrzeugindustrie" sowie zur Förderrichtlinie " Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie" finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Projekte der ersten Förderrichtlinie werden über den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan refinanziert.