Die wirtschaftliche Verflechtung der hoch entwickelten Industriestaaten und der damit verbundene Austausch von Arbeitskräften, die Ausländerbeschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland, sowie der internationale Tourismus erfordern auf dem Gebiet der sozialen Sicherung den rechtlichen Ausbau der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Staaten.
Diesem Ziel dienen Abkommen, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und der Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen abgeschlossen werden. Dadurch wird deren sozialer Schutz auch im Fall eines Aufenthalts im jeweils anderen Vertragsstaat sichergestellt. Etliche Abkommen, die abgeschlossen worden sind, sind zwischenzeitlich wegen des EU-Beitritts der entsprechenden Staaten durch die Regelungen der Verordnung (EG) 883/2004 abgelöst worden.