Alterseinkommen und zusätzliche Vorsorge

Rente

Alterseinkommen und zusätzliche Vorsorge

Was ist die bedeutendste Einkommensquelle im Alter?

Knapp 2/3 der Alterssicherungsleistungen für 65-Jährige und Ältere stammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

PNG herunterladen JPEG herunterladen PDF herunterladen SVG herunterladen
Gesetzliche Rentenversicherung61,00
Andere Alterssicherungsleistungen14,00
Betriebliche Altersversorgung8,00
Private Vorsorge7,00
Restl. Einkommen9,00
Transferleistungen1,00

Hinweise zur Interpretation

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Sie zahlt gut 60 Prozent der Alterssicherungsleistungen an die 65-Jährigen und Älteren. Die betriebliche Altersversorgung macht rund 8 Prozent aus. Aus den anderen Alterssicherungssystemen stammen 14 Prozent. Zusammen erreichen die übrigen drei Einkommensquellen (private Vorsorge, Transferleistungen und sonstige Einkommen) rund 17 Prozent.

Definition

Mit der Studie Alterssicherung in Deutschland (ASID) werden im Rahmen einer repräsentativen Stichprobenbefragung Informationen zu Art und Höhe aller Alterseinkommen auf der Personen- und Ehepaarebene erhoben. Sie ist eine Ergänzung der Statistiken der Leistungsträger, die nur jeweils für ihren Bereich und in erster Linie fallbezogen Daten bereitstellen können. Die gesamten Bruttoeinkommen der 65-Jährigen und Älteren setzten sich aus verschiedenen Einkommenskomponenten zusammen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sind dies andere Alterssicherungsleistungen (z.B. Pensionen oder Leistungen berufsständischer Versorgungswerke), Leistungen aus betrieblicher (Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst) und privater Altersvorsorge (z.B. Zahlungen aus Lebensversicherungen), Transfereinkommen (wie Grundsicherung im Alter) und sonstige Einkommen (z.B. aus Erwerbstätigkeit). Selbstgenutztes Wohneigentum und andere Formen der Alterssicherung sind hier nicht erfasst.

Warum sind manche Renten so niedrig?

Bereits nach fünf Jahren Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf eine Regelaltersrente. Jedes weitere Beitragsjahr wirkt sich steigernd auf die Höhe aus.

PNG herunterladen JPEG herunterladen PDF herunterladen SVG herunterladen
BeitragsjahreDurchschnittliche Altersrente nach Beitragszeiten im Rentenbestand
unter 15315
15 bis unter 25561
25 bis unter 35866
35 bis unter 451228
45 und mehr1491

Hinweise zur Interpretation

Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert sich am Äquivalenzprinzip: Wer mehr und länger einzahlt, der bekommt auch eine höhere Rente. Da man schon nach fünf Beitragsjahren eine Rente bekommt, sagt die Höhe der Durchschnittsrente wenig über das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Kleine Renten aufgrund kurzer Beitragszeiten verschieben den Durchschnitt deutlich nach unten. Oftmals sind Personen mit kurzen Beitragszeiten anderweitig für das Alter abgesichert, weil sie zum Beispiel selbstständig oder verbeamtet wurden.

Definition

Eine Regelaltersrente erhält jede Person mit Erreichen der Altersgrenze, die mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Ausgewiesen als Rentenhöhe ist der Rentenzahlbetrag nach Abzug des Eigenanteils an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Nicht für alle Altersrenten liegen Angaben zu den Versicherungszeiten vor. Unter anderem müssen Renten mit Versicherungszeiten im Ausland (Vertragsrenten) ausgeschlossen werden. Daher weichen die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge von denen in anderen Übersichten ab.

In welchem Verhältnis stehen eigentlich Beiträge und Leistungen?

Die Rentenversicherung ist keine Sparkasse, sondern eine Sozialversicherung, die auf dem Umlageverfahren basiert. Sie ist nicht nur eine reine Altersversorgung. Sie bietet Schutz bei Erwerbsminderung, erbringt Leistungen zur Rehabilitation und sichert Hinterbliebene.

Jetzt herunterladen

Übersicht

Die Grafik erklärt, wie die Rentenbeiträge und Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung funktionieren. Dazu wird in drei Schritten erläutert, was man einzahlt, wie die Gutschrift funktioniert und was man am Ende bekommt.

Das zahle ich ein:

  • Beiträge entsprechend meinem Verdienst in Höhe des halben Beitragssatzes zur Rentenversicherung
  • Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber

Nach der Einzahlung erfolgt eine Gutschrift von Entgeltpunkten für Anwartschaftszeiten, deren Wert mit der allgemeinen Lohnentwicklung wächst. Entgeltpunkte erhält man ggf. auch für Zeiten der Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst, Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit.

Das bekomme ich:

  • Lebenslange monatliche Altersrente (ohne Angabe der Laufzeit)
  • Regelmäßige Rentenanpassung
  • Rentenversicherung bezahlt halben Beitrag zur Krankenversicherung (KVdR)
  • Auf dem Weg zur Altersrente: Leistungen zur Rehabilitation und Schutz bei Erwerbsminderung
  • Versorgung der Hinterbliebenen bei Tod

Hinweise zur Interpretation

Beitragszahlungen und daraus resultierende Rentenzahlungen erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Meist liegen zwischen erster Beitrags- und erster Rentenzahlung Jahrzehnte. Ein direkter Vergleich der Eurobeträge der Ein- und Auszahlungen ist schon aus diesem Grund nicht möglich.

Auf der Einnahmeseite der gesetzlichen Rentenversicherung finden sich neben den zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragenen Beiträgen auch Beitragszahlungen, Erstattungen sowie Zuschüsse des Bundes. Im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen kennt die Sozialversicherung keine risikoabhängigen Prämien und auch nicht den Fall, dass eine Versicherung für bestimmte Risikogruppen abgelehnt wird. So spielen zum Beispiel Vorerkrankungen keine Rolle für den solidarischen Schutz gegen Erwerbsminderung. Auf der Ausgabenseite schlagen nicht nur die Altersrenten zu Buche, sondern es werden auch die hälftigen Krankenversicherungsbeiträge für die Rentnerinnen und Rentner übernommen, Rehabilitationsleistungen gewährt und Renten bei Erwerbsminderung oder im Hinterbliebenenfall gezahlt.

Definition

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig des Sozialversicherungssystems, der im Rahmen eines Generationenvertrages im sogenannten Umlageverfahren finanziert wird, das heißt, die Beiträge werden nicht angespart, sondern zur Zahlung der laufenden Ausgaben verwendet. Die Rentenversicherung zahlt nicht nur eine lebenslange Altersrente, sondern erbringt eine ganze Reihe weiterer Leistungen.

Wie hat sich die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge seit den "Riester-Reformen" entwickelt?

Trotz heute stagnierender Werte haben seit 2001 deutlich mehr Menschen als früher eine zusätzliche Vorsorge abgeschlossen.

PNG herunterladen JPEG herunterladen PDF herunterladen SVG herunterladen
JahrAktive BAV-AnwartschaftenRiester-Verträge
200114,61,4
200316,93,9
200518,35,4
200718,610,6
200918,713,5
201119,515,4
201320,116
201520,116,5
201720,416,6
201920,816,5
202121,216,2

Hinweise zur Interpretation

Der Aufwuchs der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) ist ausgehend von 14,6 Mio. Anwartschaften überwiegend in den Jahren 2001 bis 2005 erfolgt und hat in den letzten Jahren an Dynamik verloren. Seit Ende 2013 bis Ende 2021 ist die Anwartschaftsanzahl nur noch von 20,1 Mio. auf 21,2 Mio. angestiegen. Die Entwicklung der Gesamtzahl der Riester-Verträge ist seit dem Jahr 2018 rückläufig, nachdem der jährliche Zuwachs bis zum Jahr 2011 noch bei einer Million und mehr Verträgen lag. Die Gesamtzahl der Riester-Verträge belief sich Ende 2021 auf 16,2 Mio.

Definition

Dargestellt ist die absolute Zahl an Anwartschaften bzw. Verträgen, die nicht mit der Anzahl der jeweiligen Personen (Vertragsinhaber) gleichzusetzen ist. Dies liegt in erster Linie daran, dass Personen mehrere BAV-Anwartschaften oder Riester-Verträge haben können.

Welche Zusammenhänge bestehen zwischen Einkommen und zusätzlicher Vorsorge?

Knapp 53 Prozent der 25- bis 65-Jährigen, die brutto weniger als 1.500 € pro Monat beziehen, haben keine zusätzliche Altersvorsorge.

PNG herunterladen JPEG herunterladen PDF herunterladen SVG herunterladen
monatl. Bruttolohnmit zus. AVmit BAVmit Riester
bis unter 1 500 Euro473029
1 500 bis unter 2 500 Euro523727
2 500 bis unter 3 500 Euro675628
3 500 bis unter 4 500 Euro766829
4 500 bis unter 5 500 Euro857832
5 500 Euro und mehr857836

Hinweise zur Interpretation

Knapp 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter zwischen 25 und unter 65 Jahren mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat haben weder eine betriebliche Altersversorgung (BAV) noch einen Riester-Vertrag. Betrachtet man nur die Riester-Rente zeigt sich, dass Geringverdiener in etwa gleich häufig einen Riester-Vertrag besitzen wie Besserverdiener. Dies dürfte auf die gerade für Geringverdiener besonders lohnende Zulagenförderung zurückzuführen sein. Bei der betrieblichen Altersversorgung (einschließlich der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes) ist dagegen die Verbreitung deutlich vom Einkommen abhängig.

Definition

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zuletzt 2019 eine Personenbefragung zur Verbreitung der Altersvorsorge in Deutschland durchführen lassen, bei der rund 12.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter zwischen 25 und unter 65 Jahren befragt wurden. Die Befragung liefert wichtige Hinweise auf die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge in Bezug auf relevante soziodemographische Merkmale der vorsorgenden Personen - wie die hier als Anteil an den Beschäftigten im Alter zwischen 25 und unter 65 Jahren dargestellten Verbreitungsquoten der zusätzlichen Altersvorsorge nach der Höhe des Einkommens (Bruttolohn).

Bedeutet eine niedrige Altersrente auch ein niedriges Alterseinkommen?

Die alleinige Betrachtung der Altersrente berücksichtigt nicht den Haushaltskontext und weitere Alterseinkommen. So sind Personen mit kleinen Renten aufgrund kurzer Beitragszeiten oftmals anderweitig für das Alter abgesichert.

PNG herunterladen JPEG herunterladen PDF herunterladen SVG herunterladen
in Euro pro MonatDurchschnittliche BruttorenteDurchschnittliches Haushaltsbruttoeinkommen
unter 2501574122
250 - 5003744030
500 - 7506203776
750 - 1.0008713384
1.000 - 1.50012623085
ab 1.50023813350
Gesamt19613380

Hinweise zur Interpretation

Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, da u.a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Ein Anspruch auf Regelaltersrente entsteht bereits nach einer Wartezeit von 5 Jahren. Gerade geringe Rentenbeträge werden oft durch Zahlungen anderer Alterssicherungssysteme, zusätzliche Einkünfte oder das Einkommen des Ehepartners ergänzt und sind kein hinreichendes Indiz für niedrige Gesamteinkommen.

Definition

Mit der Studie Alterssicherung in Deutschland (ASID) werden im Rahmen einer repräsentativen Stichprobenbefragung Informationen zu Art und Höhe aller Alterseinkommen auf der Personen- und Ehepaarebene erhoben. Sie ist eine Ergänzung der Statistiken der Leistungsträger, die nur jeweils für ihren Bereich und in erster Linie fallbezogen Daten bereitstellen können. Die gesamten Bruttoeinkommen der 65-Jährigen und Älteren setzten sich aus verschiedenen Einkommenskomponenten zusammen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sind dies andere Alterssicherungsleistungen (z.B. Pensionen oder Leistungen berufsständischer Versorgungswerke), Leistungen aus betrieblicher (Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst) und privater Altersvorsorge (z.B. Zahlungen aus Lebensversicherungen), Transfereinkommen (wie Grundsicherung im Alter) und sonstige Einkommen (z.B. aus Erwerbstätigkeit). Selbstgenutztes Wohneigentum und andere Formen der Alterssicherung sind hier nicht erfasst.

Zurück zur Übersicht