Menschen mit Behinderungen wollen genauso leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Sie möchten mobil sein und ihren Alltag ohne fremde Hilfe meistern können. Und sie haben ein Recht darauf. Denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Daher ist es eine wesentliche Aufgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als federführendes Ressort, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen und ihnen eine gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) , das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung bilden auf nationaler und internationaler Ebene den Rahmen für diese Politik.
Besondere Schwerpunkte der Arbeit des Ministeriums für Menschen mit Behinderung bilden die Bereiche Ausbildung und Beschäftigung (Unterstützte Beschäftigung), Rehabilitation sowie die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit. Im Rahmen der eGovernment-Strategie der Bundesregierung ist das BMAS darüber hinaus für die Internetplattform Einfach-Teilhaben.de verantwortlich.