Europa
Europäische Politik wird für die Bürgerinnen und Bürger in Europa gemacht. Nahezu jeder Bereich der deutschen Arbeits- und Sozialpolitik ist von europapolitischen und europarechtlichen Aspekten berührt.
Neuigkeiten
Meldung
Neue Aktualisierung der MISSOC-Datenbank zu nationalen Sozialschutzsystemen
Die Aktualisierung enthält Informationen zu den Sozialschutzsystemen in allen EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Meldung
Austausch zur bilateralen Zusammenarbeit mit der Ukraine
Staatssekretärin Lilian Tschan und die ukrainische Vizewirtschaftsministerin Daryna Marchak verständigen sich auf die Fortführung der gemeinsamen Verwaltungspartnerschaft. Deren thematischer Schwerpunkt soll die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sein.
Meldung
Bundesarbeitsministerin Bas beim EPSCO-Rat in Brüssel
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und ihr rumänischer Amtskollege Petre-Florin Manole haben ein neues gemeinsames Arbeitsprogramm sowie die zugrundeliegende Absichtserklärung unterzeichnet.
Themen aus dem Bereich Europa
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Das BMAS hilft Menschen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind, bei den Themen Arbeit und Soziale Sicherung.
Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU
Zu den Zielen der Europäischen Union gehören die Förderung von Beschäftigung und die Sicherung sozialer Grundrechte.
Arbeiten innerhalb der EU
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen und Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten.
Freihandelsabkommen
Das BMAS setzt sich bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten für eine sozial nachhaltige wirtschaftliche Kooperation ein.
Migration aus Drittstaaten
EU-Richtlinien regeln den Zugang zu Arbeitsmarkt und Sozialleistungen für Menschen aus Nicht-EU-Ländern.
Unter dem Motto "Mobilität ist Ihre Entscheidung, Schutz ist Ihr Recht" informiert die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), wie man bei einem Umzug zum Arbeiten oder bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland sozialversichert bleibt, Leistungen beantragt und Verpflichtungen erfüllt.