Arbeitsschutz

Lärm- und Vibrationsschutz

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist am 9. März 2007 in Kraft getreten.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wurde am 8. März 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 9. März 2007 in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzt damit die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen (ILO-Übereinkommen Nr. 148) in nationales Recht um. Die Verordnung richtet sich an alle Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind. Ziel ist es, die Beschäftigten vor Gesundheitsschäden zu schützen.

Die Grenzwerte für Lärm und Vibration am Arbeitsplatz wurden bei der Umsetzung der EG-Lärmrichtlinie auf den Stand der wissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnisse festgelegt und verbindlich gemacht. Im Einzelnen wurden für die Lärmbelastung der Expositionsgrenzwerte von 87 dB(A) auf 85 dB(A) und für die Spitzenbelastung von 140 dB(C) auf 137 dB(C) abgesenkt. Bei Belastungen durch Vibrationen, wie sie z.B. bei Baumaschinen auftreten, wurden der Beschleunigungswert in Längsrichtung der Wirbelsäule von 1,15 m/s 2 auf 0,8 m/s 2 gesenkt. Dies bedeutet einen großen Fortschritt für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten.

Mit der neuen Verordnung wird in den Betrieben mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte gewährleistet. Insbesondere wird damit der sich weiter ausbreitenden Lärmschwerhörigkeit begegnet, die seit langem an der Spitze der Berufskrankheiten steht und die Kassen der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich belastet. Allein im Jahr 2005 wurden den Unfallversicherungsträgern 10.000 neue Verdachtsfälle von beruflich bedingter Lärmschwerhörigkeit gemeldet. Davon wurden 6.000 Fälle als Berufskrankheit neu anerkannt. Die jährlichen Rentenzahlungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften beziffern sich auf weit über 150 Mio. Euro im Jahr.

Des Weiteren soll mit der neuen Verordnung Gesundheitsschäden durch Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen entgegengewirkt werden. Betroffen sind hier häufig die Bereiche der Land- und Forstwirtschaft und der Bauindustrie (z.B. Land- und Forstmaschinen, Presslufthämmer etc.). Vibrationen können bei länger andauernder Exposition schwere Muskel- und Skelett-Erkrankungen hervorrufen sowie neurologische Störungen und Gefäßerkrankungen auslösen.

Fazit:

Lärmschwerhörigkeit wie auch Muskel- und Skelettkrankheiten sind für die betroffenen Menschen mit einem erheblichen Verlust an Lebensqualität verbunden. Die Sozialsysteme werden durch die Vielzahl der Erkrankungen erheblich belastet. Die Bundesregierung will dieser Entwicklung gezielt entgegenwirken und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessern. Die neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.