Hintergründe
Das Rentenrecht des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ist zum 1. Januar 1992 auf die neuen Bundesländer übergeleitet worden. Dabei wurden bestimmte Elemente des DDR-Rentenrechts, die mit dem lohn- und beitragsbezogenen System des bundesdeutschen Rentenrechts nicht vereinbar waren, nicht übernommen. Seit vielen Jahren werden deshalb von bestimmten Berufs- und Personengruppen der ehemaligen DDR rentenrechtliche Verbesserungen gefordert. Benachteiligungen in der Rente werden auch von jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion sowie von Spätaussiedlern beklagt, deren Versicherungszeiten im ausländischen Herkunftsgebiet nicht oder aus ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt werden. Sie fordern ebenfalls rentenrechtliche Verbesserungen.
Die Forderungen der Betroffenen wurden mehrfach ausführlich in parlamentarischen und gerichtlichen Verfahren geprüft, ohne dass dies zu Rechtsänderungen geführt hat. Allerdings gibt es einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, den Betroffenen einen finanziellen Ausgleich außerhalb des Rentenrechts zu gewähren. Auf diese Weise sollen die von ihnen empfundenen Härten abgemildert werden. Auch die Bundesländer haben in der Vergangenheit wiederholt Handlungsbedarf angemeldet und sich dafür ausgesprochen, die Anliegen der Betroffenen aufzugreifen und zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode verabredet, für Härtefälle in der Grundsicherung aus dem Rentenüberleitungsprozess einen Ausgleich durch eine Fondslösung zu schaffen und für die Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge zu prüfen. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem breit angelegten und intensiven Dialogprozess von Bund und Ländern unter Einbeziehung der jeweiligen Interessenverbände im Frühjahr 2021 ein Konzept für eine Fondslösung zur Abmilderung von finanziellen Härtefällen für die betroffenen Gruppen entwickelt. Nachdem die Beratungen nicht abgeschlossen worden sind, wurde das Vorhaben im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode erneuert. Verabredet wurde, den geplanten Fonds für Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung auch für jüdische Zuwanderer und Spätaussiedler umzusetzen.
Errichtung der Stiftung
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 beschlossen, zur Umsetzung des Fonds eine Stiftung des Bundes mit dem Namen "Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler" zu errichten. Die Errichtung der Stiftung ist mit ihrer steuerlichen Anerkennung am 7. März 2023 abgeschlossen. Sie richtet sich an Personen aus drei unterschiedlichen Gruppen, deren Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter liegen.
Die Stiftung richtet sich an Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, bei denen besondere DDR-Sachverhalte bzw. Berechnungselemente des DDR-Rentenrechts nicht bei der gesamtdeutschen Rentenberechnung berücksichtigt wurden. Dies wird von den Betroffenen als Härte empfunden. Es geht um Personen, die vor dem 2. Januar 1952 geboren sind. Sie hatten zum Zeitpunkt der Rentenüberleitung am 1. Januar 1992 bereits ihr 40. Lebensjahr vollendet, so dass sich ein erheblicher Teil ihrer Lebens- und Beschäftigungsjahre in der ehemaligen DDR auf ihre Rente ausgewirkt hat.
Die Stiftung richtet sich außerdem an jüdische Kontingentflüchtlinge bzw. jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion und ihre Angehörigen, die vor dem 1. April 2012 im Alter von mindestens 40 Jahren in Deutschland aufgenommen worden sind. Sie sind aufgrund zu niedriger bzw. nicht realisierbarer ausländischer und zu geringer deutscher Rentenansprüche im Alter vielfach auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. Dies wird von den vielfach hochqualifizierten Personen, die im Herkunftsgebiet langjährig erwerbstätig waren, als Härte empfunden. Bei einem Zuzug im Alter von mindestens 40 Jahren ist davon auszugehen, dass die Erwerbsbiografie und daraus folgend die späteren Rentenansprüche maßgeblich im ausländischen Herkunftsgebiet geprägt worden sind. Am Stichtag 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft getreten. Bildungsabschlüsse aus den Herkunftsstaaten können seitdem einfacher anerkannt werden. Damit gehen für jüngere Betroffene bessere Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland einher, die sich positiv auf die Altersabsicherung auswirken.
Die Stiftung richtet sich des Weiteren an Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz), die vor dem 1. April 2012 im Alter von mindestens 50 Jahren in Deutschland aufgenommen worden sind. Bei einem Zuzug in diesem Alter liegt regelmäßig eine lange ausländische Versicherungsbiografie vor, die mit den fiktiven Arbeitsverdiensten des Fremdrentenrechts bewertet wird. Die Mitte der 1990er Jahre vorgenommenen Kürzungen im Fremdrentenrecht wirken sich dementsprechend auf ihre Rente aus, was von ihnen als Härte empfunden wird. Ein Zuzug als Spätaussiedler in jüngeren Jahren wirkt sich dagegen weniger stark auf die Rente aus. Durch die dann längere Erwerbsbiografie in Deutschland war es noch in wesentlich stärkerem Maße möglich, die Rentenanwartschaften spürbar zu verbessern.
Träger der Stiftung und Gremien
Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das durch eine Geschäftsstelle vertreten wird. Die Geschäftsstelle verwaltet das Stiftungsvermögen, zahlt die Leistungen aus und informiert die Berechtigten.
Der Lenkungsausschuss nimmt die Steuerung und Kontrolle der Stiftung wahr. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört es, in Grundsatzangelegenheiten zu entscheiden und den jährlichen Wirtschaftsplan zu prüfen. Der Lenkungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern des Bundes. Diese werden gestellt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium des Innern und für Heimat und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus stellt jedes Bundesland, das der Stiftung beigetreten ist, ein weiteres Mitglied im Lenkungsausschuss.
Der Beirat unterstützt die Arbeit der Stiftung und berät den Lenkungsausschuss in Grundsatzangelegenheiten. Er setzt sich zusammen aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Mitglieder sind der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider, die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, sowie der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein. Auf ihren Vorschlag wurden folgende weitere sechs Mitglieder durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales in den Beirat der Stiftung berufen:
- Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Steffen Bosecker, Vorsitzender des Landesverbandes der Senioren Sachsen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
- Dr. Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der Vertriebenen Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V.
- Irina Upravitelev, Migrationsberaterin für erwachsene Zugewanderte bei der abw – gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Bildung und Wohnen mbH in Berlin
- Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
- Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
Stiftungsvermögen
Die Bundesregierung hat die Stiftung einmalig mit einem Vermögen von 500 Millionen Euro ausgestattet. Daraus werden die Leistungen der Stiftung und die Verwaltungskosten der Geschäftsstelle sowie der Gremien finanziert.
Die Bundesländer, die der Stiftung beigetreten sind, bringen ebenfalls ihren finanziellen Anteil in das Stiftungsvermögen ein.