Fragen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik spielen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene eine große Rolle. So hat die EU zum Ziel, die Beschäftigung zu fördern und die Arbeitsbedingungen für alle Europäer*innen zu verbessern. Institutioneller Rahmen der Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf europäischer Ebene ist das Europäische Semester. Dieser Zyklus, in dessen Verlauf die Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts‑ und Fiskalpolitik aufeinander abstimmen, wurde im Juni 2010 vom Europäischen Rat beschlossen und erstmalig im Jahr 2011 durchgeführt. Er soll dazu beitragen, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen für die EU und den Euroraum frühzeitig zu identifizieren sowie notwendige Reformen besser umzusetzen. Vor diesem Hintergrund werden Empfehlungen ausgesprochen, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine nachhaltige, wachstumsorientierte und den Zielen der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) verpflichtete Politik umzusetzen.
Institutionen & Gremien
Institutionen und Gremien
Rechtsgrundlagen
Der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV), der „Vertrag über die EU“ (EUV) und die „Charta der Grundrechte“ der EU bilden die Rechtsgrundlagen der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Sie regeln, wie die zentralen Akteure in Europa zusammenarbeiten und welche Rechte Unionsbürgerinnen und -bürger haben.
EPSCO
Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) ist eine Formation des Rats der Europäischen Union. Da hier die für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten der EU tagen, ist er ein zentrales Gremium.
EUGH
Der Europäische Gerichtshof ist das Rechtsprechungsorgan der EU und wacht über die Wahrung des Unionsrechts durch die EU-Organe und die Mitgliedstaaten. Das BMAS bringt sich als Teil der Bundesregierung intensiv in Verfahren ein, welche die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik betreffen.
Europäische Arbeitsbehörde (ELA)
Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) soll dazu beitragen, Fairness und das gegenseitige Vertrauen im europäischen Binnenmarkt zu fördern. Das BMAS hat sich nachdrücklich für die Schaffung der ELA eingesetzt und unterstützt ihre Arbeit.