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Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen

Unternehmen können wesentlich dazu beitragen, gute Arbeit weltweit durchzusetzen. Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen im Rahmen ihrer CSR-Strategie dabei, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Zur Bewältigung der zentralen Aufgaben des 21. Jahrhunderts bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Weder Politik, Wirtschaft, noch Zivilgesellschaft sind in der Lage, globale Herausforderungen wie Klimawandel, Armutsbekämpfung oder Menschenrechtsschutz im Alleingang zu lösen. Neben politischem Handeln und zivilgesellschaftlichem Engagement sind es vor allem verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen, die mit ihrer Präsenz und ihrem Einfluss im In- und Ausland wesentlich zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Das tun sie zum Beispiel, indem sie international anerkannte Sozial- und Umweltstandards einhalten, wenn im Produktionsland keine entsprechende Gesetzgebung besteht oder diese nicht umgesetzt wird.

Die Bundesregierung fördert die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (engl. "Corporate Social Responsibility", abgekürzt CSR) bereits seit vielen Jahren. Seit 2010 verfolgt sie in Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine systematische CSR-Politik, die insbesondere auch auf Empfehlungen des Nationalen CSR-Forums beruht, einem „Multi-Stakeholder“-Gremium mit Vertretern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Ministerien, Gewerkschaften und Wissenschaft. Wesentliche Einzelmaßnahmen des Aktionsplan CSR von 2010 sind mittlerweile umgesetzt.

Bei CSR geht es darum, dass Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen – und zwar über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.

Unternehmerische Sorgfaltspflicht in den Liefer- und Wertschöpfungsketten

Ziel der Weiterentwicklung der nationalen CSR-Strategie der Bundesregierung ist es, CSR in Deutschland im Einklang mit den internationalen Entwicklungen voranzutreiben - und als Im- und Exportnation eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Verantwortung in der Liefer- und Wertschöpfungskette und die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht stehen dabei im Mittelpunkt. Mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den UN-Menschenrechtsrat sowie der Überarbeitung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahre 2011 rückte die unternehmerische Sorgfaltspflicht (engl. "due diligence") bei der Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards ins Blickfeld. Am 21. Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Mit dem NAP sollen die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt und damit die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit verbessert werden.

Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) will die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen.

Der NAP bildet zugleich den Grundstein des deutschen Lieferkettengesetzes: Eine Unternehmensbefragung der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 hat gezeigt, dass nur rund ein Fünftel aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der eigenen Lieferketten genügend nachkam. Freiwillige Selbstverpflichtung reichte also nicht aus. Im damaligen Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung für diesen Fall vereinbart, national gesetzlich tätig zu werden und sich gleichzeitig auf europäischer Ebene für verbindliche Regeln einzusetzen. Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmer*innen im Inland in Kraft getreten, im Jahr 2024 sankt die Beschäftigtenschwelle auf 1000. Mit dem LkSG wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten erstmals gesetzlich geregelt.

Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zudem Branchendialoge durch. Ziel der Dialoge ist es, Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, die Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen umzusetzen. Dadurch leisten sie einen Beitrag, um die menschenrechtliche Lage in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern. Die ersten Branchendialoge finden mit der Automobilindustrie und mit der Energiewirtschaft statt.

Der Berliner CSR-Konsens

Im Berliner CSR-Konsens haben die Stakeholder des Nationalen CSR-Forums unter Federführung des BMAS Anforderungen des NAP im Sinne eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements definiert und dargelegt, was als gute unternehmerische Praxis gelten kann. Der "Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten" wurde am 25. Juni 2018 verabschiedet. Das Dokument weist auf wichtige internationale Standards hin, leitet daraus Führungs- und Managementprinzipien für Unternehmen ab und erläutert die zentralen Elemente eines verantwortungsvollen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Entwicklung auf der europäischen und internationalen Ebene

Die zunehmende Bedeutung von Unternehmensverantwortung und Menschenrechten spiegelt sich auch im europäischen Diskurs wider. Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Damit ändern sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend. Unternehmen müssen künftig umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben berichten. Konkrete Standards werden aktuell von der Europäischen Kommission entwickelt (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Schätzungen zufolge werden EU-weit rund 49.000 Unternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Die neuen Vorschriften müssen innerhalb von 18 Monaten, also bis zum 4. Juli 2024, von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Auch die Lieferketten-Gesetzesinitiative der EU schreitet weiter voran. Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Der Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Ziel ist es, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten umsetzen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas zu vermeiden. Am 1. Dezember 2022 hat der Rat seine allgemeine Verhandlungsposition zur Richtlinie festgelegt. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist der "Trilog", in dem der Rat mit dem Europäischen Parlament und der Kommission die endgültige Richtlinie aushandelt.

Im Rahmen der deutschen G7 Präsidentschaft im Jahr 2022 haben die G7-Staaten mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner, internationaler Organisationen sowie mit renommierten Expert*innen über den Mehrwert eines verbindlichen internationalen Standards zu Wirtschaft und Menschenrechten und entsprechende Erfolgsfaktoren diskutiert. Die G7 Arbeits- und Sozialministerinnen haben sich dazu bekannt, zu einem globalen Level Playing Field beizutragen, das an den maßgeblichen Standards der VN-Leitprinzipen, der ILO-Erklärung über multinationale Unternehmen und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ausgerichtet ist. Sie haben sich ebenfalls verpflichtet, auf einen internationalen Konsens im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte hinzuarbeiten, um die Einhaltung dieser Standards zu stärken. Dies soll u.a. durch verpflichtende Maßnahmen erfolgen. Dazu wollen sich die G7 konstruktiv in Gespräche auf VN- und ILO-Ebene einzubringen, um Ideen und Optionen für ein rechtlich verbindliches Instrument auf internationaler Ebene auszuloten.

CSR-Preis der Bundesregierung

Ein wesentlicher Bestandteil der CSR-Strategie der Bundesregierung ist der CSR-Preis. Seit 2013 werden Unternehmen prämiert, die nachhaltiges Handeln in ihre Geschäftstätigkeit integrieren. Mit dem CSR-Preis wurden zuletzt 2020 herausragende Beispiele gesellschaftlicher Verantwortung honoriert.

Mit dem CSR-Preis zeichnet die Bundesregierung vorbildliche und innovative Unternehmen aus, die ihre gesamte Geschäftstätigkeit sozial, ökologisch und ökonomisch verträglich gestalten.

Neben der Würdigung verantwortungsvollen Unternehmenshandelns steht beim CSR-Preis der Lernpreischarakter im Fokus. Aktuell steht noch nicht fest, wann der CSR-Preis in die nächste Wettbewerbsrunde geht.