Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit als eine Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen stehen deshalb im Zentrum der Behindertenpolitik der Bundesregierung.
Die Vorschrift bindet als individuelles Grundrecht Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung unmittelbar, nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in Ländern und Gemeinden sowie sonstigen Institutionen und Organisationen der "öffentlichen Gewalt". Auf Rechtsbeziehungen zwischen Privaten wirkt das Benachteiligungsverbot mittelbar, indem es bei der Auslegung und Anwendung bürgerlichen Rechts berücksichtigt werden muss.
Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX, 2001) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, 2002) wurden grundlegende gesetzliche Voraussetzungen zur Umsetzung des Benachteiligungsverbots des Grundgesetzes und für eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Im SGB IX wurde das zersplitterte Recht zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie das Schwerbehindertenrecht zusammengefasst und weiterentwickelt. Dabei trägt das SGB IX dem Grundsatz des selbstbestimmten Lebens und der Eigenverantwortlichkeit von Menschen mit Behinderungen Rechnung und löste das bisher an Fürsorge und Versorgung behinderter Menschen orientierte Prinzip ab. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde das Recht der Eingliederungshilfe in das SGB IX als Teil 2 überführt und das Prinzip der Selbstbestimmung auch für diesen Bereich gestärkt. Das Behindertengleichstellungsgesetz setzt das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes um und regelt Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinn: Das BGG regelt Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinn und erkennt die Deutsche Gebärdensprache, die lautsprachbegleitenden Gebärden an sowie das Recht, diese und andere geeignete Kommunikationsformen zu verwenden.
Der Paradigmenwechsel, der in der Behindertenpolitik in Deutschland insbesondere mit dem SGB IX und dem BGG eingeleitet wurde, wurde mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fortgesetzt. Das SGB IX bietet bereits einen weitgehenden Schutz für Menschen mit schweren Behinderungen im Arbeitsleben, das AGG weitet diesen Schutz jetzt auf alle Menschen mit Behinderungen aus. Er erstreckt sich auf alle Bereiche des Arbeitslebens. Dieser Schutz reicht von der Bewerberauswahl über den Zugang zu beruflichen Bildungschancen bis hin zu Beförderungen. Im Alltagsleben wirkt das Gesetz Diskriminierungen bei so genannten Massengeschäften – z.B. bei Kaufverträgen, Hotelbuchungen und Ähnlichem – entgegen und verbietet Benachteiligungen auch bei privaten Versicherungen.
Die nationale Politik der Bundesregierung findet mit dem VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Entsprechung auf internationaler Ebene. Deutschland hat das VN-Übereinkommen und das Zusatzprotokoll als einer der ersten Staaten am 30. März 2007 unterzeichnet und, nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Ratifizierungsgesetz am 1. Januar 2009 geschaffen wurden, am 24. Februar 2009 mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in New York ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 sind VN-Übereinkommen und Zusatzprotokoll für Deutschland verbindlich. Das Übereinkommen als erstes universelles Rechtsinstrument, ist auf die Lebenssituation von weltweit über 600 Millionen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen zugeschnitten, es definiert soziale Standards, an denen die Vertragsstaaten ihr politisches Handeln zukünftig messen lassen müssen. Ein gesellschaftlicher Wandel ist damit vorgezeichnet. Dieser Wandel ist von klaren Zielen bestimmt: Dabei geht es um Teilhabe, Selbstbestimmung und uneingeschränkte Gleichstellung. Es geht um das Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, ihr Leben selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen führen zu können. Und es geht um Politik, die die berechtigten Ansprüche und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellt.