Aufgrund einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2013 haben alle Mitgliedstaaten die EU-Jugendgarantie umgesetzt. Damit sollen alle jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Schul- oder Ausbildungsabschluss bzw. nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum erhalten.
Zentrales Anliegen ist, über eine möglichst frühzeitige Unterstützung von Beginn an zu verhindern, dass junge Menschen über einen längeren Zeitraum arbeitslos bleiben.
Zur Finanzierung der Umsetzung der Jugendgarantie konnten Mitgliedstaaten mit einer hohen Jugend-Arbeitslosigkeit bis 2023 finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln im Rahmen der Beschäftigungsinitiative junge Menschen erhalten.
Die Jugendgarantie hat jungen Menschen Chancen eröffnet und Impulse für strukturelle Reformen und Innovation in den Mitgliedstaaten gegeben. Als Ergebnis haben die meisten öffentlichen Arbeitsverwaltungen ihre Dienste für junge Menschen verbessert und ausgebaut. Bereits in den ersten sieben Jahren nach Einführung der Jugendgarantie sank die Anzahl junger Menschen in der EU, die weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung waren (sog. NEETs), um ungefähr 1,7 Millionen. Nach einem zwischenzeitlichen Anstieg in der Corona-Pandemie erreichten sowohl NEET-Quote mit 11,7 Prozent als auch die Jugenderwerbslosigkeitsquote mit 11,3 Prozent zuletzt ihren jeweils niedrigsten Stand in den EU-27 seit Einführung der Jugendgarantie.
Die nationale Umsetzung der Jugendgarantie wird im Rahmen des Europäischen Semesters, also der sozioökonomischen Koordinierung auf europäischer Ebene, regelmäßig von der Europäischen Kommission anhand von Indikatoren überwacht. Diese messen die Effektivität der Leistungserbringung für junge Menschen.
Im Oktober 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten einstimmig eine Ratsempfehlung zur Stärkung der Jugendgarantie angenommen. Die Empfehlung basiert auf einem Vorschlag der Kommission vom 1. Juli 2020 zur Stärkung der Jugendgarantie, der wiederum Teil eines Pakets zur Unterstützung der Jugendbeschäftigung ist. Die weiterentwickelte Jugendgarantie sieht gegenüber der Empfehlung aus 2013 eine Ausweitung der Altersgrenze von unter 25 auf 29 Jahre vor, damit mehr junge Menschen von der Jugendgarantie profitieren können. Neu ist auch der Fokus auf besonders schutzbedürftige junge Menschen – wie beispielweise diejenigen, die mit einer Behinderung leben, die einer Minderheit angehören oder die in abgelegenen ländlichen Gebieten oder benachteiligten Stadtteilen wohnen. Jungen Menschen soll eine möglichst frühzeitige und individuell zugeschnittene Beratung angeboten und der Erwerb von – angesichts des Wandels der Arbeitswelt erforderlichen – digitalen und ökologischen Qualifikationen ermöglicht werden.
Die einstimmige Annahme der weiterentwickelten Jugendgarantie ist ein wichtiges Signal, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin Priorität auf der europäischen Agenda hat.