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Fachkräfte

Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration

Deutschland hat in den vergangenen anderthalb Jahren noch einmal sehr viele schutzsuchende Menschen, vorrangig aus der Ukraine, aufgenommen und viel geleistet. Dabei wurde aus den Erfahrungen mit früheren Migrationsbewegungen gelernt. Ukrainische Geflüchtete haben auf Grundlage europäischer Beschlüsse sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das Integrationskurssystem konnte in kurzer Zeit enorm ausgeweitet werden. In letzter Zeit haben allein über 100.000 Ukrainerinnen und Ukrainer den Integrationskurs abgeschlossen, weitere 100.000 werden dies in den kommenden Monaten tun. Wer einen Integrationskurs absolviert hat, soll so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und sinnvoll weiter qualifiziert werden. Jede nachhaltige und potenzialadäquate Integration in den Arbeitsmarkt trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf für Deutschland zu sichern.

Die Jobcenter haben in den vergangenen Monaten eine Vielzahl Geflüchteter aus der Ukraine und anderen Herkunftsstaaten aufgenommen und betreut. Nach einer ersten Phase der Orientierung und des grundständigen Deutscherwerbs gilt es jetzt mit einem Job-Turbo mehr Geflüchtete nach dem Integrationskurs in Arbeit zu bringen. Die Bundesregierung wird deshalb ihre Anstrengungen noch einmal verstärken, um Geflüchtete schnell und möglichst nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn Arbeit und Integration bedingen sich gegenseitig. Dafür brauchen wir auch Arbeitgeber, die Geflüchteten eine Chance geben, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen.

 

Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit setzen deshalb eine Reihe von Maßnahmen um, mit dem Ziel, die Integrationsverläufe für Geflüchtete zu beschleunigen.

  1. Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt effektiv zu begleiten, sollen Geflüchtete, die bereits in der Zuständigkeit der Jobcenter sind, nach dem Abschluss des Integrationskurses von den Jobcentern regelmäßig eingeladen und beraten werden. Die Kontaktdichte wird gezielt erhöht. Damit erste Arbeitserfahrung in Deutschland gesammelt werden kann, wird dabei grundsätzlich ab Sprachniveau B1 oder A2 in Beschäftigung vermittelt. In Kooperationsplänen werden Integrationswege (z. B. beschäftigungsbegleitende Qualifizierungen und Spracherwerb) unter Berücksichtigung individueller Potenziale und Bedarfe festgehalten. Sofern noch nicht geschehen, werden Qualifikationen nacherfasst und Maßnahmen zur Anerkennung von Qualifikationen und Anpassungsqualifikationen vereinbart.
  2. Jobcenter und Agenturen für Arbeit tragen dazu bei, dass Absolventinnen und Absolventen der Integrationskurse und Arbeitgeber besser zueinander finden. Dafür werden branchenspezifische „Matching-Aktionen“ mit der Wirtschaft und Bildungspartnern ausgebaut, wie z. B. Jobmessen. Die Arbeitgeber-Services informieren Arbeitgeber und Beschäftigte über beschäftigungsbegleitende Qualifizierungs- und Berufssprachkursangebote. Um die Planbarkeit für Arbeitgeber und Geflüchtete zu erhöhen, wird auf die neuen Möglichkeiten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum Wechsel in (dauerhafte) Erwerbsmigrationstitel hingewiesen. Geflüchtete werden durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit und auf geeigneten Kommunikationswegen (bspw. Social-Media-Kanäle) dafür sensibilisiert, dass sich ihnen nach einer ersten Phase der Orientierung und des grundständigen Spracherwerbs die Chance bietet und von ihnen auch erwartet wird, Arbeitserfahrung zu sammeln. Migrantenorganisationen und Zivilgesellschaft werden in diesen Prozess eingebunden, um das Vorhaben kommunikativ und beratend zu unterstützen.
  3. Die Unternehmen sind aufgerufen, Geflüchtete verstärkt auch ohne gute Deutschkenntnisse zu beschäftigen und berufsbegleitend weiter zu qualifizieren (ggf. mit Unterstützung der Förderinstrumente des SGB II/III). Die Bundesregierung möchte große Unternehmen, die Zeitarbeit und Branchenverbände für eine entsprechende Selbstverpflichtung gewinnen.
  4. Hierbei werden die Unternehmen durch einen „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ unterstützt. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, schlägt dem Bundeskabinett vor, Herrn Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit, für dieses Amt zu bestellen. Der Sonderbeauftragte unterstützt die Umsetzung des Job-Turbos von Geflüchteten. Er wird der Bundesregierung regelmäßig zum Stand der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten berichten.

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt werden vor allem Fachkräfte mit guten Deutschkenntnissen gesucht. Die Integration von Geflüchteten ist deshalb eine echte Herausforderung. Denn die Menschen müssen in vielen Fällen fachlich und sprachlich fit gemacht werden, damit sie eine nachhaltige Erwerbsperspektive haben und langfristig in stabilen Jobs arbeiten. Der „Turbo“ für Geflüchtete und die Arbeit des neuen Sonderbeauftragten beschleunigen den Integrationsprozess. Sie setzen nach dem Erwerb erster sprachlicher Grundlagen auf einen schnellen Arbeitsmarktzugang und parallel dazu auf den Ausbau sprachlicher und fachlicher Kompetenzen. Denn wer schnell im Job ist, lernt auch schneller Deutsch, sammelt Erfahrungen und verliert vorhandenes Job-Wissen nicht. Darauf können Geflüchtete aufbauen und sich mit Qualifizierungen im Job zügiger zur Fachkraft weiterentwickeln. Voraussetzung für den schnellen Jobeinstieg: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bereit sein, auch Menschen einzustellen, deren Deutschkenntnisse noch nicht so gut sind. Die Geflüchteten hingegen müssen sich gemäß ihren Fähigkeiten fachlich und sprachlich weiterentwickeln wollen. Dabei werden die Jobcenter unterstützen. Die Investitionen lohnen sich: Eine schnelle und nachhaltige Arbeitsmarktintegration trägt zur Sicherung der Sozialsysteme und zur Eindämmung des Fachkräftemangels bei. Die Bundesagentur für Arbeit wird den „Turbo“ für Geflüchtete und die Arbeit des neuen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vollumfänglich unterstützen.

Daniel Terzenbach übernimmt als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten insbesondere eine Mittlerfunktion zu Arbeitgebern mit dem Ziel, Hürden bei der Einstellung Geflüchteter abzubauen. Es geht darum, mehr Unternehmen für die Einstellung von Geflüchteten, zu gewinnen, auch wenn diese noch nicht so gut Deutsch sprechen. Darüber hinaus arbeitet der Sonderbeauftragte mit Netzwerken zusammen, um die arbeitsmarktliche Perspektive Geflüchteter zu stärken und die Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme von Geflüchteten zu beschleunigen.

Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration gelingt am besten, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Als Sonderbeauftragter sehe ich mehr Möglichkeiten, die verschiedenen Arbeitsmarktakteure an einen Tisch zu holen, gemeinsame Aktionen mit ihnen zu koordinieren, aber auch neue Wege und Lösungen auszuprobieren. Zu der Rolle gehört für mich auch, die Debatte zu objektivieren und ein ganzheitliches Bild zu schaffen, auch im europäischen Vergleich sowie über lokale Netzwerke Verbindlichkeit zu erzeugen. Diese Schritte können dazu beitragen, dass eine schnelle und nachhaltige Integration erfolgreich gelingen kann.

Der Sonderbeauftragte übernimmt diese Aufgabe zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben als Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit. Er erhält keine gesonderte Vergütung. Die Funktion des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist zunächst bis zum 31. Juli 2024 befristet.

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