Arbeitsförderung

Migranten und Migrantinnen

Arbeit ist eine entscheidende Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auch Migrantinnen und Migranten haben als  Arbeitsuchende daher einen Anspruch auf Unterstützung, sei es Beratung, Vermittlung, Förderung, oder Lebensunterhaltsleistungen der Grundsicherung. Das gilt, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, und über eine Bleibeperspektive verfügen (z.B. ein Aufenthaltsrecht besitzen, das sich nicht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt).

Diese Migrantinnen und Migranten haben Anrecht auf intensive individuelle Förderung. Eingeschränkt sind nur die Ansprüche der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (d.h. insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber). Sie sind von den Leistungen nach dem SGB II generell ausgenommen. Allerdings haben Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete mit Arbeitsmarktzugang Zugang zur öffentlichen Arbeitsvermittlung nach den Bestimmungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.arbeitsagentur.de).

Ausreichende Deutschkenntnisse sind ein wichtiger Schlüssel, um Menschen mit Migrationsgeschichte gleichberechtigte Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft zu eröffnen. Wenn der persönliche Ansprechpartner mit einem Migranten bzw. einer Migrantin eine Eingliederungsvereinbarung schließt, fließen die Sprachkenntnisse ebenso ein wie persönliche Fähigkeiten und fachliche Kenntnisse. Zugleich stellt der Ansprechpartner den individuellen Förderbedarf fest. Auch hier geht es oft darum, ob der Migrant oder die Migrantin gut genug Deutsch spricht. Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland bleiben wollen, müssen deshalb gegebenenfalls zuerst einen Integrationskurs belegen. Hierzu können die Ausländerbehörden auch verpflichten. Migrantinnen und Migranten, die schon einen Integrationskurs besucht haben, können ihre Sprachkenntnisse mit einem Berufssprachkurs weiter verbessern, damit auch die berufliche Integration besser gelingen kann. Mit den Integrations- und Berufssprachkursen kann die deutsche Sprache vom Niveau A0 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bis zum Niveau C2, sowie auch in berufsspezifischen Modulen erlernt werden (weitere Informationen dazu unter www.bamf.de).

Mit dem sog. "Anerkennungsgesetz" hat der Bund für die in seiner Zuständigkeit geregelten Berufe den Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren ausgeweitet. Damit werden auch die Chancen für Menschen mit einer ausländischen Berufsqualifikationen verbessert, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten (weitere Informationen dazu unter www.anerkennung-in-deutschland.de). Im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung - IQ wurden flächendeckend Erstberatungsstellen für Anerkennungssuchende eingerichtet.