Die EMF-Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen und abhängig von der Gefährdung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten festzulegen.
Arbeitsschutz