Arbeitsschutz

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

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Betriebsärzte sind die Experten, was die Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit angeht. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge beurteilen sie diese Wechselwirkungen auf individueller Ebene, klären die Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken auf und beraten sie.

Die vorliegende Broschüre beantwortet einige der grundlegenden Fragen und beinhaltet den aktuellen Text der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008 (BGBL. I, S. 2768), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.07.2019 (BGBl. I, S. 1082) mit Wirkung vom 18.07.2019.

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