Soziale Entschädigung

Das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV

In dieser Broschüre werden die Hilfen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch für Personen dargestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Ist die Gewalttat im Ausland begangen worden, haben auch Deutsche und in Deutschland wohnende Ausländer, ihnen rechtlich gleichgestellte EU-Bürger sowie schon länger in Deutschland rechtmäßig lebende andere Ausländer einen Anspruch nach dem SGB XIV. Dabei muss zunächst geprüft werden, ob auch eine Entschädigung nach ausländischem Recht in Betracht kommt.

Aktueller Hinweis: Geflüchtete, die eine gesundheitliche Schädigung durch eine Gewalttat vor der Einreise nach Deutschland erlitten haben, fallen nicht unter das SGB XIV.

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