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Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält in der Anlage die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn jemand die Feststellung einer Behinderung beantragt. Sie findet auch im Sozialen Entschädigungsrecht Anwendung. Der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Weiterentwicklung der Grundsätze beratende Sachverständigenbeirat wurde gesetzlich neu zusammengesetzt. Er hat dem BMAS im Dezember 2024 einen neuen Teil A - Gemeinsame Grundsätze - der VersMedV zur Anwendung empfohlen. Dieser ist als 6. Verordnung zur Änderung der VersMedV am 3. Oktober 2025 in Kraft getreten.
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