Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) unterstützt Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständige, die ihre Arbeit verloren haben, bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt.
Seit Juni 2026 können auch Arbeitnehmer*innen, die noch im Unternehmen beschäftigt, aber von unmittelbarem Stellenabbau betroffen sind, mit dem EGF unterstützt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. In diesem Fall stellt das Unternehmen einen Antrag auf Förderung.