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Unfallversicherung

Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten erarbeitet wissenschaftliche Empfehlungen und Stellungnahmen zu Berufskrankheiten

Aufgabe

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten ist ein internes, weisungsunabhängiges Beratungsgremium, das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in medizinisch-wissenschaftlichen Fragen bei seiner Entscheidungsfindung unterstützt. Aufgabe des Beirates ist die Sichtung und Bewertung des wissenschaftlichen Erkenntnisstands im Hinblick auf die Aktualisierung bestehender oder die Aufnahme neuer Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung. Der Beirat gibt dem Ministerium auf Basis bestehender Erkenntnisse Empfehlungen und Stellungnahmen ab.

Die wissenschaftlichen Empfehlungen des Sachverständigenbeirats werden vom Ministerium veröffentlicht. Sie bilden die wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung über die Aufnahme neuer Erkrankungen in die Berufskrankheitenliste und die Anerkennung als Berufskrankheit im Einzelfall durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Organisation

Der Sachverständigenbeirat besteht aus zwölf Mitgliedern, die vom Ministerium für die Dauer von jeweils fünf Jahren berufen werden. Die Tätigkeit im Beirat wird ehrenamtlich ausgeübt und nicht vergütet. Entsprechend der Aufgabenstellung des Gremiums sind die Mitglieder überwiegend Hochschullehrer*innen der Fachrichtung Arbeitsmedizin; außerdem gehören dem Beirat zwei staatliche Gewerbeärzt*innen und zwei Betriebsärzt*innen an. Der Beirat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n.

Sofern zu einzelnen Fragestellungen spezieller Sachverstand anderer Fachrichtungen benötigt wird, werden zu den Beratungen externe Sachverständige hinzugezogen. Die Arbeit des Beirats wird außerdem durch seine Wissenschaftliche Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstützt. Als ständige Gäste ohne Stimmrecht nehmen zwei Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung an den Sitzungen teil.

Geschäftsordnung

Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten [PDF, 321KB].

Zusammensetzung

Mitglieder

  • Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Vorsitzender
    Direktor des Instituts für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin der Technischen Hochschule Aachen
  • Prof. Dr. med. Monika A. Rieger, stellvertretende Vorsitzende
    Direktorin des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung der Universität Tübingen
  • Prof. (em) Dr. med. Hans Drexler
    Lehrstuhl für Arbeits-, Sozial-, Umweltmedizin FAU Erlangen-Nürnberg
  • Dr. med Manuela Jacob-Niedballa
    Stv. Leiterin des Gewerbeärztlichen Dienstes Oberfranken
  • Prof. Dr. med. Volker Harth
    Direktor des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin der Universität Hamburg
  • Dr. med. Manuela Huetten
    Leitende Betriebsärztin der Berliner Verkehrsbetriebe
  • Prof. Dr. rer. nat. Karl-Heinz Jöckel
    Prof. em. für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen
  • Priv.-Doz. Dr. Dr. med. Anke van Mark
    Leitende Werksärztin Mercedes-Benz AG Bremen
  • Prof. Dr. med. Dennis Nowak
    Direktor des Instituts und der Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität München
  • Prof. Dr. med. Elke Ochsmann
    Leiterin des Instituts für Arbeitsmedizin und Public Health der Universität des Saarlandes
  • Dr. med. Gabriela Petereit-Haack
    Dezernatsleiterin Landesgewerbeärztin Hessen
  • Prof. Dr. med. Andreas Seidler
    Direktor des Instituts und der Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin der Technischen Universität Dresden

Wissenschaftliche Geschäftsstelle

  • Dr. Maren Formazin
    Leiterin der Fachgruppe "Medizinischer Arbeitsschutz, Berufskrankheiten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Ständige Berater/Gäste ohne Stimmrecht:

  • Stefanie Palfner
    Leiterin der Abteilung Versicherung und Leistungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
  • Jörg Schudmann
    Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Beratungsverlauf

Die Beratungstätigkeit des Sachverständigenbeirats wird – je nach Fragestellung – mit folgenden Zielen durchgeführt:

A. Erarbeitung einer wissenschaftlichen Empfehlung für eine neue Berufskrankheit:

  • In einer sog. Vorprüfung prüft der Beirat kursorisch, ob hinreichende wissenschaftliche Evidenz für einen Ursachenzusammenhang zwischen einer potentiell schädigenden Einwirkung und der Entstehung einer bestimmten Krankheit besteht. Ist dies zu bejahen, beschließt der Beirat, Beratungen aufzunehmen.
  • Im Rahmen der Beratungen prüft der Beirat dann die generelle Geeignetheit, d.h. das Vorliegen medizinischwissenschaftlicher Erkenntnisse über den grundsätzlichen Ursachenzusammenhang zwischen der potentiell schädigenden Einwirkung und der Entstehung der Krankheit.
  • Ist die generelle Geeignetheit festgestellt, wird das Vorliegen der sog. gruppentypischen Risikoerhöhung, d.h. das Vorliegen medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse über ein erheblich höheres Erkrankungsrisiko der in ihrer versicherten Tätigkeit der schädigenden Einwirkung ausgesetzten Personen gegenüber der Allgemeinbevölkerung geprüft.

B. Erarbeitung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu einer bereits bestehenden Berufskrankheit:

  • Hat sich der medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisstand zu einer bestehenden Berufskrankheit so geändert, dass die frühere wissenschaftliche Empfehlung ergänzungs- oder korrekturbedürftig ist, erarbeitet der Beirat bei Bedarf eine Stellungnahme in Form eines Addendums.
  • Handelt es sich um ältere Berufskrankheiten (vor 1995), für die keine wissenschaftliche Empfehlung existiert, erarbeitet der Beirat bei Bedarf eine Stellungnahme, die sich entweder auf die punktuelle Darstellung der jeweiligen neuen Erkenntnisse beschränken kann oder eine grundlegende Zusammenfassung des aktuellen Erkenntnisstands enthält.

Beratungsthemen

Die nachstehende Liste enthält in alphabetischer Reihenfolge die Beratungsthemen, die aktuell vom Sachverständigenbeirat geprüft werden.

A. Empfehlungen für mögliche neue Berufskrankheiten

Vorprüfung

  • Arthrose (Hand- u. Fingergelenke) durch Kraftaufwendungen, repetitive Tätigkeiten und Stoßbelastungen
  • Erweiterung der Berufskrankheit Nr. 5103 (weißer Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung) um die Krebsart Basalzellkarzinom
  • Gonarthrose durch Lastenhandhabung
  • Krampfadern durch langes Arbeiten im Stehen
  • Krebs des Nasenrachenraums (Nasopharynxkarzinom) durch Formaldehyd
  • bösartige Erkrankungen des lymphatischen Systems (Non-Hodgkin-Lymphome) durch Pentachlorphenol (PCP)
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

Beratungen

  • Bluthochdruck (Hypertonie) durch Lärm
  • Lungenkrebs durch Dieselmotoremissionen
  • Lungenkrebs durch Schweißrauche
  • Tumore (Karzinoide) der Lunge durch exogene Noxen

B. Wissenschaftliche Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten

Beratungen

  • BK-Nr. 1302 – Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe - hier: Erkrankungen durch Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • BK-Nr. 2102 – Meniskusschäden - Grundlegende Stellungnahme
  • BK-Nr. 2103 – Einbeziehung Handgelenksarthrose u. aseptische Knochennekrose
  • BK-Nr. 3101 – Infektionskrankheiten – hier: COVID-19
  • BK-Nr. 4115 - Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen - hier: Wissenschaftliche Stellungnahme zur Exposition
  • BK-Nr. 5103 – Wissenschaftliche Stellungnahme zur Exposition

Beratungsergebnisse

Die vom Sachverständigenbeirat mit positivem Ergebnis abgeschlossenen Beratungen werden als wissenschaftliche Empfehlungen (neue Berufskrankheiten) oder Stellungnahmen (zu bestehenden Berufskrankheiten) beschlossen. Zu Themen, bei denen nach der Vorprüfung keine Beratungen aufgenommen werden, wird ein Abschlussvermerk erstellt. Hier finden Sie die vollständige Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten mit wissenschaftlichen Begründungen und Stellungnahmen sowie die Abschlussvermerke.

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