Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist vor rund 20 Jahren in Kraft getreten und hat grundlegende Veränderungen für die Stellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft eingeleitet. Ziel des BGG war und ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, indem weitergehende Schutz- und Teilhaberechte geschaffen wurden.
Das Behindertengleichstellungsrecht hat sich seitdem weiterentwickelt. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung und dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Deutschland 2009 verpflichtet, in der Behindertenpolitik die umfassende Zielsetzung der Inklusion zu verfolgen. Bei der Novellierung des BGG in 2016 wurde festgelegt, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Wirkungen des BGG berichtet.
Um diesem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, hat das BMAS einen entsprechenden Forschungsbericht in Auftrag gegeben. Dieser Forschungsbericht ist Grundlage des Gesamtberichtes, der mit einer Präambel, Hinweisen zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages sowie einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Forschungsbericht eingeleitet wird.