Arbeitsrecht

Stärkung der Tarifbindung

Tarifverträge haben für die Gestaltung der Arbeitswelt eine hohe Bedeutung. Sie sorgen nicht nur für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen Seite und Arbeitgebern auf der anderen Seite, sondern bieten auch Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen.

Die Tarifbindung weist in West- und Ostdeutschland schon über viele Jahre hinweg eine rückläufige Tendenz auf. Die Gründe für die zurückgehende Tarifbindung sind vielfältig. Unter anderem wird es durch Globalisierung, Outsourcing, aber auch die zunehmende Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse für die Gewerkschaften immer schwieriger, die für den Abschluss von Tarifverträgen notwendige Durchsetzungskraft aufzubauen. Die Digitalisierung wird diesen Trend tendenziell noch verstärken.

Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" hat das Ziel, die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung zu stärken, damit faire Löhne in Deutschland bezahlt werden. Dies befördert auch die nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West. Hierzu sieht der Koalitionsvertrag mehrere konkrete Maßnahmen vor. Insbesondere soll die Tarifbindung durch die Einführung einer Tariftreueregelung auf Bundesebene gestärkt werden. Zudem soll ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe geschaffen werden. Betriebsausgliederung bei Identität des bisherigen Eigentümers zum Zwecke der Tarifflucht sollen verhindert werden, indem die Fortgeltung des geltenden Tarifvertrags sichergestellt wird.

Betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm über ein PDF-Formular einbringen zu können.

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