Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der dritte Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro gestartet.
Ziel des Programms ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Langfristig soll der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden. Das BMAS setzt mit dem Programm den Auftrag aus § 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen.
Der dritte Förderaufruf baut auf den inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf und wird um folgende drei inhaltliche Impulse ergänzt:
- Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung
- Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern
- Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Prävention und Rehabilitation, z. B. durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren
Die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen.
Auf der Website des Bundesprogramms rehapro finden Sie alle Informationen über die Modellprojekte und deren Abwicklung.