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Fachkräfte

Neue Servicestelle unterstützt Fachkräfte bei der Einwanderung

Viele dringend benötigte Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte nehmen die Beratung in Anspruch.

Ein Jahr nach Start der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn ziehen Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) Daniel Terzenbach eine positive Bilanz. Seit 1. Februar 2020 berät die ZSBA Fachkräfte im Ausland zu Fragen der beruflichen Anerkennung und begleitet sie durch die Verfahren bis zu ihrer Einreise nach Deutschland. Am 17. Februar 2020 wurde die ZSBA durch Ministerin Karliczek gemeinsam mit Minister Heil und BA-Vorstand Terzenbach in Bonn feierlich eröffnet.

Nach anfangs zögerlichem Start während des Lockdowns im März 2020 stieg die Zahl der beratenen Personen bis Ende Dezember 2020 auf 1.460. An erster Stelle stehen dabei Ärztinnen und Ärzte mit 220 und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger mit rund 90 Personen. Um eine gute Zusammenarbeit zwischen den Anerkennungsstellen in den Ländern und der ZSBA sicherzustellen, haben Bundesregierung und BA mit allen 16 Bundesländern Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die engmaschige Begleitung der Fachkräfte die Antragstellung erleichtert, Hürden abbaut und den Erfolg der Verfahren erhöht.

Die ZSBA wird für eine Pilotphase von vier Jahren aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir profitieren von den gut ausgebildeten Fachkräften, die zum Wohlstand unserer Gesellschaft beigetragen haben. Einwanderung hat unser Land vorangebracht, es ist vielfältiger und spannender geworden. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir einen großen Schritt gemacht, um den Weg nach Deutschland für dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland weiter zu öffnen. Allerdings ist auch klar: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kann nur erfolgreich sein, wenn wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse effizient gestalten. Hier leistet die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung einen wichtigen Beitrag, um ausländische Fachkräfte schnell in eine ihren Qualifikationen entsprechende Tätigkeit zu integrieren. Dabei profitiert die ZSBA von ihrer engen Anbindung an die anderen Einheiten der Bundesagentur für Arbeit, vor allem was die Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern angeht. Zum ersten Geburtstag der ZSBA danke ich deshalb neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZSBA auch der Bundesagentur für Arbeit insgesamt.

Die ZSBA hat in ihrem ersten Jahr trotz erschwerter Bedingungen durch die Pandemie einen guten Start hingelegt. Mit diesem zentralen Ansprechpartner haben interessierte Fachkräfte im Ausland einen persönlichen Wegbegleiter für die häufig komplizierten Prozesse der Berufsanerkennung. Damit wollen wir den dringend benötigten Fachkräften ihren Weg nach Deutschland ebnen. Ich freue mich, dass das Angebot der Bundesregierung im Ausland gut angenommen wird und erkennbar zu beschleunigten Verfahren beiträgt. Am häufigsten wurde das medizinische Personal beraten. Wie dringend wir auf Ärztinnen und Ärzte und Pflegerinnen und Pfleger angewiesen sind, hat uns die aktuelle Gesundheitskrise noch einmal deutlich vor Augen geführt. Ich danke vor allem den hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZSBA, die sich in kürzester Zeit Netzwerke mit den Akteuren aufgebaut haben und mit ihrer Beratung maßgeblich für den Erfolg der Servicestelle sind. Ein wichtiger Meilenstein dafür ist auch, dass wir nun mit allen 16 Bundesländern Vereinbarungen abgeschlossen haben, die sicherstellen, dass die ZSBA und die zuständigen Stellen gut zusammenarbeiten.

Die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland ist für den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland eine der wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Als wir vor einem Jahr mit der Zentralen Servicestelle gestartet sind, wussten wir noch nicht, dass die Covid19-Pandemie die Fachkräfteeinwanderung ausbremsen würde. Weltweite Einreisebeschränkungen und die Situation in ihren Heimatländern hat viele interessierte Fachkräfte daran gehindert, den Weg nach Deutschland anzutreten. Dennoch haben wir im Laufe dieser ersten 12 Monate unseren neuen Service auf solide Beine gestellt. Seit dem Start der ZSBA gab es 4.000 Erstkontakte über Telefongespräche und Videokonferenzen und wir konnten trotz der Coronapandemie fast 1.500 Menschen rund um den komplexen Anerkennungsprozess beraten und im Verfahren begleiten. Und wir bereiten uns darauf vor, dass die Fachkräfteeinwanderung im Jahr 2021 beginnt, an Fahrt aufzunehmen und dass damit auch der Beratungsbedarf steigen wird.

Hintergrund:

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wird als eine wichtige Begleitmaßnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für eine erste Pilotphase von 2020 bis 2023 finanziert. Sie ist mit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Bonn angesiedelt Die ZSBA wird vom BMBF und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam gesteuert. Das BMBF finanziert die Erprobung der ZSBA für vier Jahre bis Ende 2023 mit Mitteln in Höhe von jährlich 3,5 Millionen Euro.

Ziel der ZSBA ist es, einen zentralen Ansprechpartner für Fachkräfte aus dem Ausland einzurichten, die vertiefte Anerkennungsberatung und Verfahrensbegleitung bis zur Einreise anbietet. Zudem sollen die Anerkennungsbehörden von der aufwändigen Kommunikation mit Antragstellenden vor und während des Verfahrens entlastet werden. Die Einrichtung der ZSBA soll mehr Effizienz und Transparenz der Anerkennungsverfahren schaffen.

Die ZSBA baut auf die Beratung der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ auf und bietet folgende Serviceleistungen:

  • vertiefte Einzelberatung im Vorfeld der Antragstellung
  • Zusammenstellung und Vorprüfung auf Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen
  • Elektronische Weiterleitung der Unterlagen an die zuständige Anerkennungsstelle
  • Verfahrensbegleitung bis zur Einreise
  • Anbahnung von Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenarbeit mit regionalen Strukturen
  • Vermittlung von Kontakten zu Arbeitgebern

Die Zusammenarbeit der ZSBA mit den zuständigen Stellen der Länder regeln Bund, Bundesagentur für Arbeit und die Länder in konkreten Vereinbarungen, die mit jedem einzelnen Land abgeschlossen wurden. Alle 16 Vereinbarungen sind von den Vereinbarungspartnern auf Bundes und Länderebene unterzeichnet und in Kraft getreten.

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