Aus- und Weiterbildung

Hilfe beim Hauptschulabschluss

Menschen ohne Schulabschluss haben einen Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses.

Ein fehlender Schulabschluss ist eines der zentralen Hemmnisse bei der Aufnahme einer Berufsausbildung und dem erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben. Daher wurde mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für junge Menschen und Erwachsene ohne Schulabschluss zum 1. Januar 2009 ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses eingeführt.

Die Umsetzung erfolgt für junge Menschen im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Die inhaltliche Ausgestaltung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt anhand des Fachkonzepts für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, das von der Bundesagentur für Arbeit zuletzt im November 2012 überarbeitet worden ist.

Die gesetzliche Regelung ist inhaltlich offen - ohne Benennung einer Mindest- oder Höchstförderdauer - gestaltet, sodass bei der Konzeption einzelner Maßnahmen nach dem Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit auch besondere Bedürfnisse und Problemlagen von jungen Menschen aus dem Rechtskreis des SGB II Berücksichtigung finden können.

Die Förderinhalte werden flexibel am individuellen Bedarf der jungen Menschen ausgerichtet. Neben beruflicher und allgemeinbildender Qualifizierung - unterstützt durch Zeiten betrieblicher Praktika - werden auch persönliche und soziale Kompetenzen gefördert. Systematische sozialpädagogische Begleitung sowie kontinuierliche Bildungsbegleitung sind in die Förderung eingebettet.

Auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses wird vorbereitet, indem sich Phasen zum Erlernen berufspraktischer Fertigkeiten und sozialer Qualifikationen und Zeiten zur theoretischen Wissensvermittlung ergänzen. Hierfür ist eine Regelförderdauer von bis zu zwölf Monaten vorgesehen.

Für Erwachsene erfolgt die Umsetzung des Rechtsanspruchs im Rahmen der Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Nachholens eines Hauptschul- oder vergleichbaren Abschlusses. Über eine Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

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