Soziale Sicherung

Härtefallfonds: Antragsverfahren startet bald

Antragsformulare ab dem 17. Januar 2023 verfügbar

Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härtefallfonds) geschaffen.

Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich.

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis zum 31. Januar 2024 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zu stellen.

Das Antragsverfahren kann erst beginnen, wenn die Stiftung errichtet ist. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die notwendigen Schritte eingeleitet. Daneben richtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite zurzeit ein Informationsportal ein. Dort werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und ab dem 17. Januar 2023 die Antragsformulare zur Verfügung stehen. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Mit Fragen zum Antragsverfahren auf die pauschale Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Cottbus (E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de). Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634.

Hier finden Sie die Übersichtseite Härtefallfonds

Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach.