Fachkräfte

Arbeitspotenziale wirksamer heben und Erwerbstätigkeit erhöhen

Arbeitspotenziale wirksamer heben und Erwerbstätigkeit erhöhen

Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung ihre neue Strategie zur Fachkräftesicherung vorgestellt. Diese bündelt konkrete Maßnahmen und Zielsetzungen, um das "Fachkräfteland Deutschland" weiter zu stärken. Die ressortübergreifende Strategie beschreibt in fünf Handlungsfeldern, welche in- und ausländischen Potenziale für die Fachkräftegewinnung und -sicherung bestehen und wie sie noch besser gehoben werden können.

Das dritte Handlungsfeld befasst sich mit der Erhöhung von Arbeitspotenzialen und Erwerbstätigkeit. Hier konzentrieren sich das BMAS und seine Partner besonders darauf, Ungleichheiten zwischen verschiedenen Bevölkerungs- und Einkommensgruppen auszubalancieren.

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer

Frauen weisen in Deutschland deutlich geringe Zeiten der bezahlten Erwerbsarbeit auf als Männer, da sie aufgrund von familiären Verpflichtungen häufiger in Teilzeit beschäftigt sind. Darin sieht die Fachkräftestrategie ein hohes, ungenutztes Potenzial. Um Frauen die Erwerbsarbeit in einem vollzeitähnlichem Umfang attraktiver oder überhaupt erst möglich zu machen, schafft das BMAS die notwendigen Rahmenbedingungen.

Ein wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang ist die gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, verbunden mit einer partnerschaftlichen Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit und bezahlter Erwerbsarbeit. Dazu will die Bundesregierung flexible Arbeitszeitmodelle fördern, und die Angebote der Kindertagesbetreuung und familienbezogenen Leistungen weiter ausbauen, indem zum Beispiel Partnermonate im Elterngeld erweitert werden. Der Anspruch auf eine Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit für junge Eltern wurde vom BMAS mit der Brückenteilzeit bereits gesetzlich verankert.

Faire Bezahlung für gelernte und ungelernte Kräfte

Auch wer keine berufliche Ausbildung hat, soll fair bezahlt werden. In der Fachkräftestrategie wird hervorgehoben, dass alle Erwerbstätigen neben der Sicherung ihrer Existenz auch für Unvorhergesehenes vorsorgen und am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. Dem trägt die Bundesregierung und die Mindestlohnkommission mit dem stetig angepassten gesetzlichen Mindestlohn sowie branchenspezifischen Mindestlöhnen Rechnung.

Von der außerordentlichen Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns durch das BMAS auf 12,41 Euro brutto pro Stunde am 1. Januar 2024 profitieren rund sechs Millionen Menschen, insbesondere Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Dabei ist zu beachten, dass diese Zahl nur die Lohnuntergrenze darstellt, die Arbeitnehmer*innen vor unangemessen niedrigen Löhnen schützt. Das übergeordnete Ziel bleibt jedoch, mit Tarifverträgen ein angemessenes Lohnniveau sicherzustellen.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro.

Menschen mit und ohne Behinderungen in den Arbeitsmarkt integrieren

Was für den allgemeinen Arbeitsmarkt zählt, sind menschliche Ressourcen, nicht eventuelle Handicaps. Die Fachkräftestrategie hebt hervor: Mit einer besseren Integration von Menschen mit Behinderungen bietet sich den Unternehmen nicht nur ein Gewinn für die Arbeitskultur, sondern auch ein großes Potenzial für die Fachkräftesicherung.

Das BMAS möchte die Integration von Menschen mit Behinderungen mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts weiter vorantreiben. Es zielt darauf ab, die häufig immer noch unterschätzten beruflichen Fähigkeiten dieser Personengruppe noch besser als bisher zu nutzen. Auf diesem Weg sollen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit gebracht und mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit gehalten werden.

In einer inklusiven Gesellschaft ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass soziale Politik die Bedürfnisse und Rechte aller Menschen berücksichtigt, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung.