Wir schützen und unterstützen Betriebsräte mit gesetzlichen Maßnahmen. Unser Anliegen ist es, die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten zu stärken.
Leichte Sprache:
Wir sind das Ministerium für Mit-Bestimmung bei der Arbeit
Mit-Bestimmung bedeutet:
Der Chef von einer Firma trifft Entscheidungen
Aber:
Die Mitarbeiter von der Firma können bei den Entscheidungen mitreden.
Die Mitarbeiter können zum Beispiel einen Betriebs-Rat wählen.
Der Betriebs-Rat ist eine Gruppe von Mitarbeitern.
Diese Mitarbeiter treffen sich regelmäßig.
Der Chef will eine Entscheidung treffen?
Dann muss er davor mit dem Betriebs-Rat sprechen.
Oft braucht der Chef auch die Zustimmung vom Betriebs-Rat.
Der Betriebs-Rat achtet zum Beispiel darauf, dass:
- Mitarbeiter gerechte Bezahlung bekommen
- die Gesetze in der Firma auch wirklich gelten
- die Regeln für Arbeitszeiten und Pausen wirklich gelten
- Mitarbeiter bei gefährlichen Arbeiten gut geschützt sind.
Wir machen Gesetze für die Betriebs-Räte.
Damit die Betriebs-Räte gut arbeiten können.
Dieses Thema bieten wir Ihnen auch als Flyer am Info-Stand an - oder hier als PDF mit Download-Option.