Arbeitsrecht

Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit

Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit. Sie ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit.

Umsetzungsstand

Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

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