Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 einen Vorschlag gemacht, wie sich die Höhe des Mindestlohns ab 1. Januar 2021 entwickeln soll. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt, weshalb sich der Mindestlohn wie folgt anpassen wird:
- ab 1. Januar 2021 9,50 Euro je Zeitstunde,
- ab 1. Juli 2021 9,60 Euro je Zeitstunde,
- ab 1. Januar 2022 9,82 Euro je Zeitstunde und
- ab 1. Juli 2022 10,45 Euro je Zeitstunde.